@Kaffeetassensucher
Das ist doch schon ausgeurteilt. Tarifverträge können den Anspruch nach §616 BGB einschränken. Dies ist sogar über Arbeitsvertrag möglich.
Und da haben wir doch das Stichwort wieder
"Einschränken", es wurde ja bestritten das der Tarifvertrag den Anspruch einschränkt, was er aber de facto tut. Liegt natürlich maßgeblich an unseren Gesetzestexten die von irgendwelchen Stümpern erdacht wurden. Wenn im §616 einfach konkret drinstehen würde, für was es eine Freistellung gibt und für was nicht, dann hätten sich nicht über Jahrzehnte viele Gerichte damit beschäftigen müssen. Kostet immerhin auch ordentlich Steuergeld und ist ja nicht so, dass unsere Justiz nix zutun hätte und dann könnte dieser Anspruch auch durch Verträge nicht mehr eingeschränkt werden
Und ohne den §29 (1) TVöD würde sicher kein AG einen Antrag ablehnen, wenn dieser mir Eheschließung begründet wird, denn die Rechtsprechung ist hier eindeutig und der AG könnte nicht erwarten vor Gericht zu gewinnen. Wenn er also ablehnt, dann nur in der Hoffnung der AN scheut den Rechtsweg. Hier bei uns würde es dann auch Zirkus mit der Revision geben, die dann unnötige Gerichtskosten bemängeln würden, weil man von Anfang an zu 99% sicher sein konnte wie es ausgeht.
Ich habe inzwischen einfach mal telefonisch bei der Perso nachgefragt, sofern mein Sachgebietsleiter zustimmt, gibt es für den Tag der Eheschließung eine Freistellung bei uns. Wieso weshalb warum habe ich nicht mehr nachgefragt, will ja nix aufwirbeln oder schlafende Hunde wecken.