Hallo,
es ist das erste Mal, dass ich mich mit TVöD auseinandersetze und erhoffe mir ein bisschen Klarheit durch eure Erfahrung.
Ich habe eine Stellenausschreibung als Mitarbeiter*in im Besucherservice gefunden. Nun steht dort, dass die Vergütung nach TVöD erfolgt, dennoch soll man seine Gehaltsvorstellung angeben. Nun meine Fragen:
1. Gibt man die Gehaltsvorstellung dann in einer EG an oder in Zahlen?
2. Welche EG ist für so eine Stelle angemessen?
Die Arbeit umfasst den Ticketverkauf, Abendkasse, Bearbeitung von Kundenanfragen, Kundendatenpflege, Bürotätigkeiten. Es wird eine abgeschlossene Berufsausbildung gewünscht (ich habe keine Ausbildung sondern einen Bachelor in einem relativ relevanten Fach). Dann werden Kentnisse von gewissen Ticket-Programmen als Vorteil angesehen, die ich nicht habe. Die Arbeit bedarf einer gründlichen Einarbeitung.
Wenn ich jetzt nach all den Infos die ich so über TVöD sammeln konnte, werten sollte, dann würde ich sagen, dass mindestens EG 5 angemessen ist. Aber ich würde mich freuen, wenn hier jemand dabei ist, der da vielleicht ein bisschen mehr Ahnung von hat und seine Einschätzung mitteilen könnte.
Ich danke euch schonmal!
Liebe Grüße,
Leonie