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Überleitung und Stufenzugehörigkeit

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barbapapa:
Guten Tag liebe Foumsgemeinde.
Ich bin als Schulsozialarbeiter zum 07.01.2019 in EG 10 Stufe3 eingestellt worden.
Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel bekam ich enen Brief der Bezirksregierung, dass die Überleitung nach §29e TVÜ-Länder zum 01.01.2020 erfolgen soll, die Umsetzung aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen würde.
Nun meine Fragen:
Ist der Termin der Vereinbarung bindend, oder der tatsächliche Termin.
Ab dem 08.01.2020 wäre ich ja 2 Jahre in Stufe 3 und würde dann ja eine Stufe höher eingruppiert werden.
Falls dem nicht so wäre, dann träfe folgendes Szenario ein:
Überleitung von EG 10 3880,76€ zu S15 (Stufe 2) 3691,21€ wäre demnach also weniger als zuvor.
Greift hier dann der Garantiebetrag und wie hoch wäre Dieser?

Spid:
Im TVÖD erfolgt keine Überleitung nach §29e TVÜ-L.

barbapapa:
Richtig, ich habe es falsch formuliert.
Von TV-L in SuE.

Spid:
Es gibt keine Überleitung von TV-L in SuE noch hätte das irgendeinen Bezug zum TVÖD. Einige TB, auf deren Arbeitsverhältnis der TV-L Anwendung findet, wurden zum 01.01.20 nach §29e TVÜ-L in andere Entgeltgruppen übergeleitet.

barbapapa:
OK.
Ich bin einer dieser TB, auf dessen Arbeitsverhältnis bislang das TV-L Anwedung fand und zukünftig werde ich nun in eine andere Entgeltgruppe übergeleitet.

Da Sie sich anscheinend bestens auskennen, würde ich mich über eine Antwort zu meinen Fragen sehr freuen.

Vielen Dank vorab.

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