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Nebentätigkeit § 3

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Elja:
Hallo, ich arbeite als Teilzeitkraft im öffentlichen Dienst.
Nebenbei vermiete ich noch Ferienwohnungen. Ist die Vermietung von Wohneigentum eine Nebentätigkeit und
anzeigepflichtig ?

Lars73:
Ja.

Elja:
Fällt die Vermietung von Wohneigentum nicht unter Vermögensverwaltung ?

WasDennNun:

--- Zitat von: Lars73 am 06.01.2020 17:45 ---Ja.

--- End quote ---
Auch wenn man sämtliche Tätigkeiten an eine Verwaltung abgegeben hat?

Lars73:
@WasDennNun
Wenn tatsächlich die gesamte Vermietung etc. durch eine Agentur erfolgt wäre es m.E. keine Nebentätigkeit.

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