Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Nebentätigkeit § 3
Elja:
Hallo, ich arbeite als Teilzeitkraft im öffentlichen Dienst.
Nebenbei vermiete ich noch Ferienwohnungen. Ist die Vermietung von Wohneigentum eine Nebentätigkeit und
anzeigepflichtig ?
Lars73:
Ja.
Elja:
Fällt die Vermietung von Wohneigentum nicht unter Vermögensverwaltung ?
WasDennNun:
--- Zitat von: Lars73 am 06.01.2020 17:45 ---Ja.
--- End quote ---
Auch wenn man sämtliche Tätigkeiten an eine Verwaltung abgegeben hat?
Lars73:
@WasDennNun
Wenn tatsächlich die gesamte Vermietung etc. durch eine Agentur erfolgt wäre es m.E. keine Nebentätigkeit.
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