Überleitung 9a mit Stufenfestsetzung - HILFE benötigt

Begonnen von Alexsie, 06.01.2020 20:04

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Alexsie

Danke für die (Er)Klärung 😁

Spid

Nein, ist es nicht. Die Voraussetzungen für eine Überleitung liegen nicht vor. Vielmehr erfolgte die Einstellung in E9a/3. Anspruch auf eine Zulage zu Stufe 4 besteht nicht.

Pseudonym

Beiträge nach Erhalt der Lösung zu bearbeiten und damit unbrauchbar zu machen ist ziemlich unsinnig.

Spid

Ja, das ist es.

Der TE begehrte die Auskunft, ob es zutreffend sei, daß er - wie sein AG mitteilte - in in E9a/3 übergeleitet sei und eine Zulage zur E9a/4 erhalte. Da er mit Arbeitsvertrag aus 2018 zum 01.01.19 eingestellt wurde und dieser auf E9 Stufe 3 lautete, war dies zu verneinen.