Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Dezember 2019 weniger Gehalt
Tina37:
Je nach Arbeitszeitanteil und/oder Entgeltgruppe ist der Freibetrag früher oder später aufgebraucht, wenn das Aufzehrmodell (z. B. Berlin) verwendet wird. Beim Verteilungsmodell wird der Freibetrag auf alle Monate in gleicher Höhe aufgeteilt.
Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug in der Lohnsteuer.
Hilft das weiter?
Icke:
--- Zitat von: Tina37 am 09.01.2020 14:03 ---Je nach Arbeitszeitanteil und/oder Entgeltgruppe ist der Freibetrag früher oder später aufgebraucht, wenn das Aufzehrmodell (z. B. Berlin) verwendet wird. Beim Verteilungsmodell wird der Freibetrag auf alle Monate in gleicher Höhe aufgeteilt.
Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug in der Lohnsteuer.
Hilft das weiter?
--- End quote ---
Wie gesagt: Das VBL-Aufzehrmodell wird bei nur 15 Euro Abzug ausschließlich beim Dezembergehalt in E 13 sicher nicht der Grund sein.
Söder:
--- Zitat von: Tina37 am 09.01.2020 14:03 ---Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug in der Lohnsteuer.
--- End quote ---
Tinas Antwort ist korrekt, man überprüfe die Bezügemitteilungen auf das Vorhandensein dieser Zeile...
Icke:
--- Zitat von: Söder am 09.01.2020 17:13 ---
--- Zitat von: Tina37 am 09.01.2020 14:03 ---Ob die Abzüge mit dem aufgebrauchten VBL-Freibetrag zusammenhängen, erkennt man an der Aufstellung aller Bruttobeträge. Dort erscheint dann zusätzlich "ZVK Hinz Betrag Steuer". Dann erhöhen sich sowohl das Steuerbrutto als auch der entsprechende Abzug in der Lohnsteuer.
--- End quote ---
Tinas Antwort ist korrekt, man überprüfe die Bezügemitteilungen auf das Vorhandensein dieser Zeile...
--- End quote ---
Von Vollzeit ausgehend würden dann aber schon ab etwa August Abzüge stattfinden, und zwar deutlich mehr als 15 Euro.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version