Autor Thema: komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung  (Read 11476 times)

Frank Lutz

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Guten Tag!

Ich arbeite in einer Behörde in NRW und habe eine grundsätzliche Frage.

Letztes Jahr hat sich zum 01.01. mein Aufgabengebiet komplett geändert, höchstwahrscheinlich auch die Eingruppierung.

Bis heute gibt es trotz mehrfacher Aufforderung nichts Offizielles. So gibt es weder eine Auflistung meiner jetzigen Tätigkeiten (also was alles in das neue Aufgabengebiet fällt), auch gab es keine Ergänzung oder Änderung zum Arbeitsvertrag. Bzgl. des letzteren Punktes teilte der PR mir mit, dass ich daher vertragsrechtlich gesehen auch nur die Tätigkeiten aus dem Arbeitsvertrag schulde, die schriftlich niedergelegt sind (somit also meine vorherigen Tätigkeiten).

Da ich mich in Personalangelegenheiten nicht so gut auskenne, wäre ich froh und dankbar, wenn mir jemand mitteilen würde auf was ich eigentlich grundsätzlich Anspruch habe (Änderung zum Arbeitsvertrag?).

Vor einigen Monaten habe ich bereits eine Aufstellung meiner jetzigen Tätigkeiten gemacht (also die Tätigkeiten, die derzeit bei mir anfallen), da hat mir mein Vorgesetzter gesagt, dass sich das aber im Verhältnis alles noch ändern würde. Seit dieser Zeit habe ich nun mehrfach darum gebeten, dass dies konkretisiert wird, bis dato ist da aber nichts passiert.

Meiner Meinung nach trage ich jetzt viel viel mehr Verantwortung als bei meiner vorherigen Tätigkeit, werde aber genauso entlohnt wie vorher.

Ist es ratsam meinem Vorgesetzten nochmals ganz eindeutig eine Frist zu setzen (auch wenn ich davon ausgehe, dass diese Frist erneut verstreichen wird) oder was soll / kann ich tun?

Mit unserer Personalabteilung habe ich ebenfalls schon gesprochen, aber die verweisen mich jedesmal an meinen Vorgesetzten.

Schon jetzt vielen Dank für die Antwort.   

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #1 am: 07.01.2020 10:04 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung. Hat der AG die auszuübende Tätigkeit geändert? Oder handelt es sich nur um übergriffiges subalternes Führungspersonal?

Frank Lutz

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #2 am: 07.01.2020 10:53 »
Ja, mein Arbeitgeber hat diese Tätigkeit geändert. Wir haben diesen ganz neuen Aufgabenbereich von jetzt auf gleich in unsere Abteilung bekommen und es musste (damals) auf die Schnelle jemand gefunden werden, der diesen Bereich bearbeitet. Die Aufgaben tangieren auch nicht die vorherigen Aufgaben oder gar die Aufgaben meiner Kollegen.

Inwieweit es tatsächlich eingruppierungsrelevant ist, wird man aber schlussendlich erst dann wissen, wenn klar ist, was alles zu dem Bereich gehört. Jedoch muss ich schon jetzt Entscheidungen treffen, die entsprechende Folgen nach sich führen.

Mit der Aufgabenänderung war ich einverstanden (und bin es eigentlich noch immer), jedoch hat es für mich immer häufiger den Anschein, als sei es ein Fass ohne Boden, da ich auch nach einem Jahr gar nicht genau weiß wie weit mein Aufgabengebiet geht.

Mittlerweile habe ich auch gehört, dass die Stelle hätte ausgeschrieben werden müssen, damit sich auch andere Kollegen darauf hätten bewerben können.

Der Personalrat weiß zwar, dass ich diese Aufgaben bearbeite und er hat auch schon mehrfach unseren Dezernenten aufgefordert ihm die neue Struktur mitzuteilen, aber irgendwie versandet es ständig.

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #3 am: 07.01.2020 10:57 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wie hat der AG die Änderung der auszuübenden Tätigkeit vollzogen?

Frank Lutz

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #4 am: 07.01.2020 11:25 »
Es hieß, dass diese neuen Aufgaben ab sofort von unserer Abteilung erledigt werden müssen und ob ich dazu bereit wäre dieses Aufgabengebiet aufzubauen und zu bearbeiten. Ich habe dem zugestimmt und das war es dann auch schon. Zwar hatte ich schon damals gefragt was alles dazu gehören würde, da erhielt ich dann, nur die Aussage, dass er (also mein Chef) das gerade zusammenstellt.

Mehrfach habe ich nach diesem Gespräch danach gefragt, weil es auch den Anschein hatte als wollten andere Abteilungen diesen Aufgabenbereich insofern erweitern, als dass sie ungeliebte Aufgaben an uns abtreten wollten.

In der Tat hat sich der Aufgabenbereich seit dem schon mehrfach geändert - was aber nach wie vor trotz der mehrfachen Aufforderung noch nicht schriftlich fixiert wurde.   

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #5 am: 07.01.2020 11:47 »
Also wurde keine andere auszuübende Tätigkeit übertragen.

Frank Lutz

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #6 am: 07.01.2020 11:54 »
Sorry, aber ich verstehe diese Aussage nicht ganz.

Wenn es hier um die reine Schriftform (Vertragsänderung) geht - nein.

Mündlich schon (und dies in mehrfacher Hinsicht).

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #7 am: 07.01.2020 12:11 »
Nein, nicht gemäß Deinen Ausführungen. Nach diesen hat der AG Deine Bereitschaft zu einer beabsichtigten Änderung abgefragt und irgendwelches subalternes Führungspersonal hat in höchst übergriffiger Art und Weise in Dein Arbeitsverhältnis eingegriffen, während Du einen mutmaßlich abmahnwürdigen Tatbestand dadurch verwirklichst, daß Du etwas anderes tust als das, was Dir der AG zur Ausübung aufgetragen hat.

Frank Lutz

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #8 am: 07.01.2020 12:37 »
Ach so, ich glaube jetzt verstehe ich Dich - sorry nochmals.

Ja, so könnte man es tatsächlich ausdrücken: Ich mache gerade etwas komplett anderes als wie es in meinem Vertrag steht. Man hat mich halt die gesamte Zeit hingehalten.

Meine frühere Tätigkeit wurde zwischenzeitlich mittels Ausschreibung (die über den PR ging) mit gleich zwei neuen Kollegen neu besetzt.

Nur wie komme ich jetzt aus dem ganzen Schlamassel wieder raus? Ist es ratsam das Problem mit Fristsetzung nochmals schriftlich zu fixieren?


Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #9 am: 07.01.2020 12:58 »
Nun, damit hat eher der AG sich in eine für ihn ungünstige Position gebracht als daß Du in einem Schlamassel wärest. Wann wäre denn ein für Dich günstiger Zeitpunkt der Höhergruppierung?

Frank Lutz

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #10 am: 07.01.2020 13:05 »
Da ich in meiner jetzigen Entgeltgruppe eh schon in der letzten Stufe angekommen bin, würde ich eine Höhergruppierung (sofern es tatsächlich eine ist) schnellstmöglichst begrüßen. Problem ist ja nur, dass mein direkter Vorgesetzter in der gesamten Angelegenheit ziemlich träge ist.

Höchstwahrscheinlich kann ich die Höhergruppierung rückwirkend wohl abschreiben....  :(

Spid

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #11 am: 07.01.2020 13:23 »
Warum? Du teilst dem AG mit, daß Du unter Bezugnahme auf das von Dir genannte Gespräch einer Änderung der auszuübenden Tätigkeit zum (Wunschzeitpunkt, gerne auch in der Vergangenheit liegend) zustimmst, Dein Einverständnis aber nur noch bis zum (Zeitpunkt 2-4 Wochen in der Zukunft) gilt und Du ansonsten Dich aufgrund des enormen Zeitablaufs nicht mehr an Deine seinerzeit geäußerte Bereitschaft gebunden fühlst.

Organisator

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #12 am: 07.01.2020 13:47 »
nur als Hinweis. Dein AG ist hier nicht dein (träger) Chef, sondern die für die Änderung / Übertragung von Aufgaben zuständige Stelle (in der Regel der Personalbereich).

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #13 am: 07.01.2020 13:55 »
Höchstwahrscheinlich kann ich die Höhergruppierung rückwirkend wohl abschreiben....  :(
Wie Spid schon schrieb: Schreibe doch einfach die Personalstelle an, ob es korrekt ist, dass deine auszuübenden Tätigkeiten seit dem x.x.xxx die folgende sind und falls sie es nicht sind, dass du dann bis auf weiteres die (vorherigen) Tätigkeiten ausüben musst.
Das teilst du auch deinen direkten Vorgesetzten mit und lässt dann den Bleistift fallen und geniest die Aussicht.

Frank Lutz

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Antw:komplett neues Aufgabengebiet - keine Umsetzung
« Antwort #14 am: 07.01.2020 15:03 »
Nochmals vielen Dank für die Antworten. Da ja auch die Personalabteilung mich immer wieder an meinen Chef verweist und nach einiger Aussage erst dann etwas machen kann, wenn dort etwas Schriftliches vorliegt und wohl auch der PR zugestimmt hat, werde ich wohl was Schriftliches aufsetzen und meinem Chef zukommen lassen.

Mal eine ganz blöde Frage: Da wir uns in der gesamten Abteilung duzen, kann ich dann bei einem solch hochoffiziellem Vorgehen, meinen Chef weiter duzen oder ist es ratsam ihn in dem Anschreiben mit "sehr geehrter Herr Dr. …" anzuschreiben?