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Mögliche Zulagen für Gewinnung von IT-Fachkräften

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Lurchi:
Hallo zusammen,

ich habe mich nun schon etwas durch die Foren gewühlt und konnte zu diesem Thema leider nichts finden, was für den TV-L gelten könnte. Konkret geht es um eine EG E11 TV-L Stelle im Bereich der IT in Schleswig-Holstein und die Frage, ob im Rahmen der Mitarbeiterneugewinnung Zulagen oder andere Anreize (vorzeitige Stufenaufstiege) gewährt werden können. In meinem konkreten Fall würde eine Einstellung in Stufe 3 erfolgen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht von einem resultierenden schlechten Gehalt sprechen oder eine Diskussion in diese Richtung starten, aber für eine gefragte IT-Fachkraft aus der freien Wirtschafts ist das resultierende Gehalt schon etwas "schmerzlich". Klar zwingt einen niemand in den ÖD zu wechseln - es gibt ja aber auch viele Vorzüge und ich würde es so gerne wollen. Dennoch fühlt sich niemand sonderlich gut, wenn er sich so sehr unter Wert verkauft.

In diversen Stellen im Stellenportal bin ich immer wieder über eine Personal­gewinnungs­zulage für IT-Stellen gestoßen. Auch wurde die Möglichkeit der vorzeitigen Stufenaufstiege genannt. Ist das prinzipiell immer möglich bzw. am Ende verhandlungssache oder gibt es hier klare Vorgaben oder gar Einschränkungen?

Danke für eure Expertise

Spid:
Es gibt keine tariflichen Zulagen für IT-Fachkräfte im TV-L. Es gibt die Möglichkeiten der Stufenvorweggewährung (Zulage, §16 Abs. 5 TV-L) zur Personalgewinnung und Bindung von Fachkräften und die Stufenlaufzeitverkürzung (§17 Abs. 2 TV-L) bei überdurchschnittlichen Leistungen.

Lurchi:

--- Zitat von: Spid am 08.01.2020 08:07 ---Es gibt keine tariflichen Zulagen für IT-Fachkräfte im TV-L. Es gibt die Möglichkeiten der Stufenvorweggewährung (Zulage, §16 Abs. 5 TV-L) zur Personalgewinnung und Bindung von Fachkräften und die Stufenlaufzeitverkürzung (§17 Abs. 2 TV-L) bei überdurchschnittlichen Leistungen.

--- End quote ---

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ändert sich da im nächsten Jahr etwas dran wenn der TV-L in einigen Teilen an die Entgeltordnung VKA angeglichen wird?

Die Stufenvorweggewährung wäre dann ja eine Möglichkeit, wobei meine Eingruppierung bereits in Stufe 3 erfolgt. Das würde ich aber aufgrund von Berufserfahrung nicht als Vorweggewährung sehen. Ist so etwas denn tatsächlich realistisch erreichbar oder eher ein theoretisches Konstrukt? Würde man so etwas tatsächlich verhandeln?

WasDennNun:
Wenn du aufgrund einschlägiger Berufserfahrung in der Stufe 3 eingestellt wirst, dann kann dir der AG das Entgelt der Stufe 5 via Zulage nach §16.5 gewähren.
Am besten du weißt den AG darauf hin, dass du dieses erwartest und wenn er es nicht bezahlt eher die Stelle ablehnen wirst.
(Damit die personaler was für die Akten haben und einen Grund haben es zu gewähren.)
Alternative:
Wenn sie es nicht gewähren, dann kannst du nach geraumer zeit deinen AG darauf hinweisen, dass du dich anderweitig umsiehst, sofern die die Zulage nicht bekommst.
Auch hier kann es einigen Personalern helfen, wenn ah dein Chef ein Lobbrief über deine tolle arbeit beifügt und das er Angst hat dich wieder zu verlieren und du parallel dem AG Einladungen zu Vorstellungsgespräch vorlegst, damit dir dir auch glauben.
Ich weiß von Behörden die das brauchen, damit sie was zum Lochen Heften haben.

bzgl. der EG könnte sich tatsächlich dann 2021 eine höhere ergeben, kommt auf die auszuübenden Tätigkeiten an.

Spid:

--- Zitat von: Lurchi am 08.01.2020 08:25 ---
--- Zitat von: Spid am 08.01.2020 08:07 ---Es gibt keine tariflichen Zulagen für IT-Fachkräfte im TV-L. Es gibt die Möglichkeiten der Stufenvorweggewährung (Zulage, §16 Abs. 5 TV-L) zur Personalgewinnung und Bindung von Fachkräften und die Stufenlaufzeitverkürzung (§17 Abs. 2 TV-L) bei überdurchschnittlichen Leistungen.

--- End quote ---

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ändert sich da im nächsten Jahr etwas dran wenn der TV-L in einigen Teilen an die Entgeltordnung VKA angeglichen wird?

--- End quote ---

Nein.


--- Zitat ---Die Stufenvorweggewährung wäre dann ja eine Möglichkeit, wobei meine Eingruppierung bereits in Stufe 3 erfolgt. Das würde ich aber aufgrund von Berufserfahrung nicht als Vorweggewährung sehen. Ist so etwas denn tatsächlich realistisch erreichbar oder eher ein theoretisches Konstrukt? Würde man so etwas tatsächlich verhandeln?

--- End quote ---

Stufenvorweggewährung funktioniert nur, wenn Du noch nicht unterschrieben hast (sonst gibt es kein Personalgewinnungsproblem) oder aber abwanderungswillig (Personalbindung) bist. Wenn Du es nicht verhandeltst, tut es auch kein anderer für Dich.

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