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Mögliche Zulagen für Gewinnung von IT-Fachkräften

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TonyBox:
Hallo zusammen,

es kam doch am 19.12. ein Rundschreiben vom AG-Verband, dass AT-Zulagen zur Gewinnung oder Bindung bestimmter Fachkräfte gezahlt werden dürfen.

in dem geschrieben wurde:

Der Beschluss hat den folgenden Wortlaut:
 
„Die Mitgliederversammlung erhebt keine Bedenken, die nachstehende Regelung bis zum 31. Dezember 2020 anzuwenden. 
Zur Gewinnung oder Bindung von 
- Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Tierärzten (Teil II Abschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L),
- Beschäftigten in der IT (Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitte 1 bis 4 der Entgeltordnung zum TV-L sowie Fachinformatiker) und 
- Ingenieuren (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L)

kann im begründeten Einzelfall übertariflich eine Fachkräftezulage von monatlich bis zu 1.000 Euro gezahlt werden. Die Zulage kann längstens für eine Dauer von fünf Jahren gewährt werden und ein- oder mehrmalig bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren verlängert werden. Neben der Fachkräftezulage soll keine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L gezahlt werden.“

dieselschweif:

--- Zitat von: Spid am 08.01.2020 08:07 ---Es gibt keine tariflichen Zulagen für IT-Fachkräfte im TV-L. Es gibt die Möglichkeiten der Stufenvorweggewährung (Zulage, §16 Abs. 5 TV-L) zur Personalgewinnung und Bindung von Fachkräften und die Stufenlaufzeitverkürzung (§17 Abs. 2 TV-L) bei überdurchschnittlichen Leistungen.

--- End quote ---
Wobei letzteres mehr oder weniger optional für Arbeitgeber ist. Denn die überdurchschnittlichen Leistungen müssen nach einem Katalog geprüft werden, den es nicht gibt. Damit redet sich mein AG raus.

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