Mögliche Zulagen für Gewinnung von IT-Fachkräften

Begonnen von Lurchi, 08.01.2020 07:59

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lowsounder

Ich bin grad verwirrt. Bei uns in Bremen gibt es eine Fachkräftezulage für den TV-L, die exakt der Fachkräftezulage entspricht, die der Bund zahlt. Ist glaub ich seit November so.

Oder ist das denn außertariflich?

WasDennNun

Zitat von: lowsounder in 08.01.2020 12:24
Ich bin grad verwirrt. Bei uns in Bremen gibt es eine Fachkräftezulage für den TV-L, die exakt der Fachkräftezulage entspricht, die der Bund zahlt. Ist glaub ich seit November so.

Oder ist das denn außertariflich?
Woher hast du diese Info?

lowsounder

#17
Die gab es bei uns als Rundschreiben.

Mit Bezug auf den Beschluss der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 17. September 2019.

https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.140281.de

Edit: Link hinzugefügt

WasDennNun

Zitat von: lowsounder in 08.01.2020 12:29
Die gab es bei uns als Rundschreiben.

Mit Bezug auf den Beschluss der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 17. September 2019.
Und das Land Bremen führt diese optionale zualge ein?
Es ist mWn eben keine tarifliche Zulage, sondern rein AG seitig, sprich der TdL "erlaubt", dass die Ländern, wenn sie wollen, eine solche Zulage gewähren können.

lowsounder

Wie gesagt, sie wurde schon eingeführt. In Berlin soweit ich weiß auch.

TonyBox

Hallo zusammen,

es kam doch am 19.12. ein Rundschreiben vom AG-Verband, dass AT-Zulagen zur Gewinnung oder Bindung bestimmter Fachkräfte gezahlt werden dürfen.

in dem geschrieben wurde:

Der Beschluss hat den folgenden Wortlaut:

,,Die Mitgliederversammlung erhebt keine Bedenken, die nachstehende Regelung bis zum 31. Dezember 2020 anzuwenden. 
Zur Gewinnung oder Bindung von 
- Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Tierärzten (Teil II Abschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L),
- Beschäftigten in der IT (Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitte 1 bis 4 der Entgeltordnung zum TV-L sowie Fachinformatiker) und 
- Ingenieuren (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L)

kann im begründeten Einzelfall übertariflich eine Fachkräftezulage von monatlich bis zu 1.000 Euro gezahlt werden. Die Zulage kann längstens für eine Dauer von fünf Jahren gewährt werden und ein- oder mehrmalig bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren verlängert werden. Neben der Fachkräftezulage soll keine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L gezahlt werden."

dieselschweif

Zitat von: Spid in 08.01.2020 08:07
Es gibt keine tariflichen Zulagen für IT-Fachkräfte im TV-L. Es gibt die Möglichkeiten der Stufenvorweggewährung (Zulage, §16 Abs. 5 TV-L) zur Personalgewinnung und Bindung von Fachkräften und die Stufenlaufzeitverkürzung (§17 Abs. 2 TV-L) bei überdurchschnittlichen Leistungen.
Wobei letzteres mehr oder weniger optional für Arbeitgeber ist. Denn die überdurchschnittlichen Leistungen müssen nach einem Katalog geprüft werden, den es nicht gibt. Damit redet sich mein AG raus.