Niemand hat hier auch nur die Vermutung geäußert, Du seist verbeamtet. Woraus möchtest Du das denn herausgelesen haben?
Ob die Pause die gesetzlich vorgeschriebene ist, ist unerheblich. Der AG kann Kraft seines Direktionsrechts auch 3, 4, 5... Stunden Pause in der Arbeitszeit anordnen. Keinesfalls entsteht dadurch ein Anspruch darauf, diese als Arbeitszeit angerechnet zu bekommen.
Für Dich gilt §44 Nr. 2 TV-L.