Update. In der Bezügemitteilung für Januar war Folgendes zu lesen:
"Durch Art. 2 Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität
und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird in § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG ein Bewertungsabschlag für die
Berechnung des Sachbezugs bei einer vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer verbilligt überlassenen Wohnung eingeführt, der
nach vorläufiger Einschätzung zum Wegfall eines steuerpflichtigen Sachbezugs bei Staatsbedienstetenwohnungen ab dem
1.1.2020 führt. Eine abschließende Entscheidung erfolgt, sobald der Bezügestelle die maßgeblichen Daten zur Prüfung im
Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens übermittelt wurden. Für Sie ist nichts veranlasst."
Damit hat sich die Sache wohl erst mal erledigt...dennoch bleibt das Gefühl, man wollte vor Inkrafttreten dieses Gesetzes schnell noch Kasse machen.