Leider habe ich es nicht ganz begriffen...:
Ich scheide nach langjähriger Tätigkeit einvernahmlich zum 15. Februar aus dem Tarifbereich des TV-L aus. Wenn ich mir -angesichts des Regelanspruchs von 30 Tagen Urlaub p.a.- den §5 BUrlG anschaue komme ich zum Schluss: Für das Jahr des Ausscheidens stehen mir 4 Tage Urlaub zu: 2,5 für den Januar und 1,25 für den Februar macht also aufgerundet 4 Tage.
Mein Arbeitgeber meint: Das Aufrunden ist eine prima Idee, stimmt aber nur für den Januar. Da die Kündigung zur Mitte des Monats Februar erfolgt stehen mir dafür 0 Tage zu. Also insgesamt 3 Tage.
Wer hat recht?