Hallo zusammen,
eine Beschäftigte hat vom 1.1.17 bis 30.12.19 eine Stelle als Sachgebietsleiterin Fachbereich Bildung inne gehabt und hat zu 30 % die Fachberatung in Kindertageseinrichtungen vorgenommen. Die Vergütung erfolgte nach EG 11.
Zum 1.1.19 hat sie die Funktion Sachgebietsleitung abgegeben und ist nunmehr 100 % als Fachberaterin tätig - die Stelle wurde mit S 17 bewertet.
Das Personalamt ist der Auffassung, es handelt sich um eine neue Tätigkeit/Stelle, daher beginnt die Stufenlaufzeit neu.
Die Beschäftigte ist der Auffassung, dass die Stufenlaufzeit ab 1.1.17 zu berücksichtigen sei.
Wer hat Recht?
Viele Grüße
Danielle