Die dauerhafte räumlich-organisatorische Veränderung ist eine Versetzung, die zur Änderung der auszuübenden Tätigkeit hinzutritt. Auch eine Versetzung steht grundsätzlich nicht im Zusammenhang mit einer Weiterbildung.
Wenn der AG die Tätigkeitsänderung und Versetzung durchgeführt hat und dann feststellt, daß eine tatsächlich erforderliche oder vom AG gewünschte Qualifikation nicht erworben wird, kämen grundsätzlich eine erneute Versetzung oder/und eine erneute Tätigkeitsänderung innerhalb der Entgeltgruppe infrage.