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Jahressonderzahlung Berufspraktikanten

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ReniRo:
Hallihallo,

kurz vor dem Jahreswechsel sprach mich unsere Praktikantin auf ihren Anspruch auf Sonderzahlung /Weihnachtsgeld an.

Wir sind ca. 12 hauptamtliche Mitarbeiter, beschäftigt als Pädagogen bei einem Verein, der sich der Gemeinwesenarbeit widmet. Diese erhalten nach Eingruppierung in TVöD VAK Verwaltung West auch entsprechend der tariflichen Regelung ihre jährliche Sonderzahlung. Geringfügig Beschäftigte, die nach geleisteten Arbeitsstunden entlohnt werden und kein regelmäßiges Gehalt beziehen, erhalten kein Weihnachtsgeld. Genauso auch die Praktikantin nicht, so mein Wissensstand nach ihrer Auskunft.

Die Praktikantin wird ordnungsgemäß ihres Praktikantinnenstatus entlohnt (Teilzeitpraktikum
seit Mitte September für 2 Jahre - Berufspraktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin).

Kann mir jemand sagen, ob sie hätte Weihnachtsgeld erhalten müssen?

Spid:
Keiner der in diesem Unterforum diskutierten Tarifverträge sieht ein Weihnachtsgeld vor.

Wenn auf das Praktikumsverhältnis der TVPöD Anwendung findet, stand eine Jahressonderzahlung zu.

ReniRo:
Jetzt verwirrst du mich, Spid.

Laut Vereinbarung im § 20 der Tarifgruppe VKA West ist die Sonderzahlung klar geregelt - und auch nicht als freiwillige Leistung beschrieben. Oder habe ich da irgendwo etwas übersehen?

Spid:
In §20 TVÖD ist die Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte normiert.

ReniRo:
Wir sind ja auch nach Tarif beschäftigt? Ich kann dir nicht folgen...

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