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Jahressonderzahlung Berufspraktikanten

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Spid:
Das ist offenkundig.

Der TVÖD gilt nicht für Praktikanten, siehe §1 Abs. 2 lit. h) TVÖD.

ReniRo:
Richtig.

Aber, in den Vereinbarungen für Praktikanten nach TVPöd gilt ebenso die Regelung zur Sonderzahlung.

Nun liegt es an mir gemeinsam mit der Praktikantin in Erfahrung zu bringen, ob sie dahingehend eingruppiert ist.

Wenn aber, alle Mitarbeiter nach TVÖD eingestuft sind, scheint mir das wahrscheinlich?! Denn, auf jeden Fall ist ihr Gehalt an den TVÖD angelehnt, soviel kann ich an der Stelle schon sagen.

Spid:

--- Zitat von: ReniRo am 12.01.2020 18:08 ---Richtig.

Aber, in den Vereinbarungen für Praktikanten nach TVPöd gilt ebenso die Regelung zur Sonderzahlung.
--- End quote ---

Eben die von mir oben genannte.


--- Zitat ---Nun liegt es an mir gemeinsam mit der Praktikantin in Erfahrung zu bringen, ob sie dahingehend eingruppiert ist.
--- End quote ---


Praktikanten sind nicht eingruppiert.


--- Zitat ---Wenn aber, alle Mitarbeiter nach TVÖD eingestuft sind, scheint mir das wahrscheinlich?! Denn, auf jeden Fall ist ihr Gehalt an den TVÖD angelehnt, soviel kann ich an der Stelle schon sagen.

--- End quote ---

Nein. Wenn beiderseitige Tarifbindung vorliegt und die Praktikantin unter den Geltungsbereich nach §1 TVPöD fällt, findet der TVPöD Anwendung auf das Praktikumsverhältnis, ansonsten nur, wenn die Geltung im Praktikumsvertrag vereinbart worden ist.

ReniRo:
Ja, sie fällt unter den Geltungsbereich unter §1 c, denn, wie ich schon schrieb, handelt es sich um ein Praktikum als Erzieherin zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin.

Lars73:
Was steht denn genau im Arbeits-/Praktikumsvertrag zur Anwendung des Tarifvertrags?

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