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Jahressonderzahlung Berufspraktikanten

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ReniRo:
Da es sich nicht um meinen Vertrag handelt, kann ich erst im Laufe der Woche nachforschen.

Ich war vor 7 Jahren ebenfalls im Berufsanerkennungspraktikum beim gleichen Arbeitgeber - habe auch kein Weihnachtsgeld erhalten. Und in meinem Vertrag damals war keine Rede von einer tariflichen Regelung.

Spid:
Auch mit einer Vereinbarung der Geltung des TVPöD gäbe es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Kryne:
Spid wir wissen, dass du immer alles sehr gerne sehr genau nimmst. Und es ist ja auch richtig, dass man von einer Jahressonderzahlung reden sollte und nicht vom "Weihnachtsgeld".

Mit solchen Aussagen verwirrst du die Leute allerdings nur, die deine Förmlichkeit hier noch nicht gewohnt sind. 

Auch wenn es jeder weiß, sagen 99% eben "Weihnachtsgeld", wenn sie die JSZ meinen.

Rein sprachlich handelt es sich bei der JSZ eben auch um ein Weihnachtsgeld, welches nämlich einfach nur "an oder um Weihnachten herum zusätzlich zu Lohn oder Gehalt gezahltes Geld" ist. Zufällig liegt die JSZ eben in der Nähe zu Weihnachten und wird daher umgangssprachlich eben auch sehr oft als solches bezeichnet.

Spid:
Es bestehen nunmal rechtserhebliche Unterschiede zwischen beidem, z.B. die nur sehr eingeschränkte Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 13.01.2020 08:18 ---Es bestehen nunmal rechtserhebliche Unterschiede zwischen beidem, z.B. die nur sehr eingeschränkte Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld.

--- End quote ---
Auch das dürfte 99% der Foristen nicht klar sein.

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