Eingruppierung Gruppenleiter

Begonnen von TVLfan, 13.01.2020 17:32

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Spid

Was haben PR mit Eingruppierungsfeststellungsklagen zu tun? Das ist ein individualrechtliches Instrument.

Natürlich hilft nur eine Klage - was aber angesichts der eindeutigen BAG-Rechtsprechung risikofreie ist. Spätestens das LAG gibt einem da recht, erstinstanzliche Urteile haben oft eine geringere Qualität als ein Würfelwurf. Das Alter der BAG-Urteile ist unbeachtlich. Solange das BAG seine Rechtsprechung nicht korrigiert, wovon nicht auszugehen ist, bilden sie die Richtschnur für die Auslegung der tariflichen Normen.

Isie

Zitat von: Spid in 13.01.2020 22:14
Was haben PR mit Eingruppierungsfeststellungsklagen zu tun? Das ist ein individualrechtliches Instrument.

Nix. Wenn man aber als Personalrat die Beschäftigten darüber informiert, dass die Meinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung vieler Sachbearbeiter wahrscheinlich unzutreffend ist, ist man zwangsläufig Ansprechpartner für die Beschäftigten.
Vielleicht habe ich die einschlägige Passage in den BAG-Urteilen übersehen. Du findest sie bestimmt auf Anhieb, Spid. Zitiere sie doch einfach hier.

Spid

Wenn man das in seiner Freizeit tut, ist das okay - wenn man der Arbeit unter dem Vorwand der PR-Arbeit fernbleibt und derlei tut, ist es Arbeitszeitbetrug.

Es gibt keine einschlägigen ,,Passagen", die Urteile selbst sind einschlägig.

Isie

Wenn du BAG-Urteile so schnell liest, wie du Arbeitszeitbetrug konstatiert, wundert es mich nicht, dass alle von dir angeführten Urteile deiner Meinung nach einschlägig sind.

Spid

Die Tatsachen sprechen für sich - ebenso wie die Urteile.

Isie

Interessante Aussage, wenn man die Tatsachen nicht kennt. Außerdem heißt das Sachverhalt.

Spid

Du hast ihn ja implizit bereits eingeräumt. Hättest Du das in der Freizeit getan, wäre Deine Reaktion eine andere.

Isie

Ach, hätte ich dir versichern sollen, dass ich die Gewerkschaft selbstverständlich in meiner Freizeit konsultiert habe? Oder dass ich einen Beschluss des Personalrates hatte, Sachverstand bei der Gewerkschaft einzuholen? Oder, oder, oder? Das geht dich einen ... an.

Spid

Nein, mußt Du nicht. Dein Arbeitszeitbetrug liegt auf der Hand.

Isie

Lies mal die Definition von Betrug nach. Du neigst zu vorschnellen Schlüssen. Daran solltest du arbeiten. Es wird 'ne Weile dauern, aber du schaffst das 😉

Spid

Da brauche ich nicht zu lesen, die kenne ich auswendig. Ebenso ihre Anwendbarkeit auf die Arbeitszeit und natürlich den Klassiker, daß ein BR-Mitglied seine Garantenstellung (,,vertrauensvolle Zusammenarbeit") mißbraucht, um Arbeitszeitbetrug zu begehen. Läßt sich problemlos auf PR übertragen. Auch ein Beschluss hilft da nicht.

nichts_tun

Womöglich wären die TVP besser gefahren, sie hätten eine gewisse Mindestanzahl an Beschäftigten, die zu koodinieren sind, angegeben (ähnlich wie dies bei der Protokollerklärung Nr. 4 lit. e) im Abschnitt 20.4 EGO der Fall ist).


Spid

Was wäre daran für ,,die" TVP besser? Besser wäre es vielleicht für eine von beiden. So wollten die TVP schlicht alle Gruppenleiter als Gruppenleiter eingruppieren. Wenn man das so liest, ist das ja auch nicht besonders fernliegend.

Isie

@nichts_tun:
Auch in Abschnitt 4 ist bei 9b eine Mindestanzahl genannt. Das halte ich auch für eindeutig, so dass tatsächlich kein Raum mehr bleibt für eine Prüfung des zeitlichen Anteils von Arbeitsvorgängen. Wenn der Arbeitgeber aber einen Mischarbeitplatz mit einem nicht bezifferten Anteil von Gruppenleiteraufgaben überträgt, ist es eben nicht eindeutig. Der Wortlaut der Aufgabenübertragung wäre vermutlich hilfreich, denn bisher ist es Spekulation, welche Tätigkeit genau übertragen wurde.

nichts_tun

Zitat von: Spid in 14.01.2020 18:42
Was wäre daran für ,,die" TVP besser? Besser wäre es vielleicht für eine von beiden. So wollten die TVP schlicht alle Gruppenleiter als Gruppenleiter eingruppieren. Wenn man das so liest, ist das ja auch nicht besonders fernliegend.

Richtig, fernliegend ist es nicht. Es wäre eben anders definiert.