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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14

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Versuch:
Das weiß ich nicht. hoffe und denke aber, da er mich will.

BStromberg:

--- Zitat von: Versuch am 16.01.2020 10:48 ---Danke

Wäre also eine Möglichkeit...mich will der SL ja unbedingt

--- End quote ---

NEIN, das ist keine erfolgversprechende Möglichkeit.

Wie Vorredner Spid angemerkt hat, ist selbst im Falle deiner hypothetischen Beförderung nach A14 der Mitstreiter immer noch im Vorteil, weil seine Beurteilung wohl einen wesentlich längeren Betrachtungszeitraum abdeckt und (nach gefestigter Rechtsprechung) dadurch einen deutlichen Vorrang in der Aussagekraft erhält ggü. einer Anlassbeurteilung für einen "Pseudo-Zeitraum" von z.B. bloß 6 Monaten.

Kurz und schmerzlos:

Abgestellt auf laufbahnrechtliche Dogmen darfst du in Anbetracht der Bewerberlage unverändert NICHT  genommen werden für den Posten (Bestenauslese)... wer da was "will" tut überhaupt nichts zur Sache.

was_guckst_du:
..Spid war hier? ;)

BStromberg:

--- Zitat von: was_guckst_du am 16.01.2020 14:10 ---..Spid war hier? ;)

--- End quote ---

Oweia... jetzt werde ich enthauptet  :o

was_guckst_du VS Spid

Das ist wie Wallace & Gromit bzw. Waldorf & Statler

....aber niemals in Personalunion.

mea culpa

Sorry Meister.
Kann Beitrag leider nicht mehr editieren.

was_guckst_du:
...auf der einen Seite fühlte ich mich "gebauchpinselt", andererseits bin ich nicht schmerzfrei genug, um mich mit Spid verwechseln lassen zu wollen.. ;)

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