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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
BStromberg:
Würde der von Ihnen benannte A14er Kandidat/Mitbewerber nicht genommen werden, würde ich gerne das Mandat für das Konkurrentenstreitverfahren respektive das Eilrechtschutzverfahren auf einstweilige Nichtbesetzung der Vakanz übernehmen wollen... sicheres Geld!
Bei ganz enger Auslegung der beamtenrechtlichen Selektionskriterien zur Bestenauswahl dürfte allein nach (F)Aktenlage schon keine "Auswahlrunde" mehr stattfinden bzw. es wäre m.M.n. absolut legitim (und Ihrerseits auch nicht anfechtbar), wenn Sie überhaupt nicht berücksichtigt würden.
Diese sehr restriktive Verfahrensweise wird aber nicht überall so stringent gefahren. Vielleicht reden Sie mal mit Ihrem SL, aber soweit ich das aus dem Schuldienst kenne, ist er allein gar nicht Herr des Verfahrens, sondern die Schulaufsichtsbehörde bzw. das für Sie zuständige Landesministerium. Dort werden besagte Vorgaben gemacht bzw. die Verfahrensentscheidungen getroffen.
Versuch:
O.k.
Danke.
Hört sich nicht gut an
Es gibt zusätzlich ein Bewerbergespräch.
Das hilft aber auch nicht?
BStromberg:
--- Zitat von: Versuch am 16.01.2020 08:37 ---Es gibt zusätzlich ein Bewerbergespräch.
Das hilft aber auch nicht?
--- End quote ---
Das wäre wohl die einzig denkbare Chance, doch noch (durch die Hintertür) zum Erfolg zu kommen....
wenn es dem Schulleiter gelänge, dem Mitbewerber in diesem Gespräch den Posten madig zu reden und dieser daraufhin seine designierte Bewerbung zurückziehen würde. Der Konkurrent wird aber nicht doof sein und gewiss die erfolgversprechende Ausgangslage kennen.
So sieht das mal aus.
was_guckst_du:
...wenn es ein Bewerbergespräch gibt, dann nur, wenn die Beurteilungen der beiden A14 im Wesentlichen gleich sind...zu diesem Bewerbergespräch dürftest du erst gar nicht eingelden werden sondern nur die beiden A14er...
...solltest du eingeladen werden und man wählt dich aus, können die beiden Unterlegenen einen Bewerberverfahrensanspruch geltend machen und zwar - wie schon weiter oben beschrieben - erfolgreich...
...sollten sie dies nicht tun, hast du Glück gehabt nach Devise "wo kein Kläger, da kein Richter"
Versuch:
Danke.
Wie würde ein Mitbewerber innerhalb der Einspruchsfrist mitbekommen, dass ich die Stelle habe?
Die gehen ja bestimmt davon aus, dass sie der andere A14 hat.
Und wenn dann einer klagen sollte, beginnt das Verfahren dann von neu?
Denn dann hätte ich auch A14, da ich es im Mai bekommen soll.
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