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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
clarion:
Hallo, soweit ich weiß gibt es keine Aussetzung sondern allenfalls eine Aufhebung. Dieses muss Dir schriftlich mitgeteilt werden und kann von Dir gerichtlich überprüft werden.
Vielleicht ist der Link hilfreich: https://www.gloistein-partner.de/oeffentliches-dienstrecht-stellenbesetzungsverfahren-bewerberverfahrensanspruch-und-konkurrentenverfahren-wann-darf-ein-auswahlverfahren-abgebrochen-werden
Neuer12:
Ja, war eine Aufhebung...sorry
Dann wird sie wohl beurteilt:
(2) Im Übrigen werden Beamtinnen und Beamte außer in regelmäßigen Zeitabständen (Regelbeurteilung) vor Entscheidungen, die auf der Grundlage von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen werden, dienstlich beurteilt (Anlassbeurteilung), wenn
1.
die Beamtin oder der Beamte an der letzten Regelbeurteilung nicht teilgenommen hat,
2.
sich die zu vergleichenden Beurteilungen auf erheblich abweichende Zeiträume beziehen, insbesondere wenn das jeweilige Enddatum der Beurteilungszeiträume der zu vergleichenden Beurteilungen um mehr als ein Jahr auseinanderfällt oder
3.
seit dem Stichtag der letzten Beurteilung einschneidende Änderungen, insbesondere die Wahrnehmung von Dienstaufgaben eines höherwertigen Amtes oder erhebliche Leistungsschwankungen, eingetreten sind
Wobei sie würde jetzt im mai befördert und die Stelle ist schon ausgeschrieben.
Der beurteilungszeitraum für die a14 Zeit wäre extremst kurz m.m.n.
*
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2strong:
Wann läuft die Bewerbungsfrist denn ab?
Neuer12:
In 3 Wochen
Unknown:
Wie würde es denn theoretisch weitergehen, wenn der User Neuer12 nicht den Zuschlag für den Dienstposten bekommt? Er könnte Konkurrentenklage einlegen, die Stelle wird erstmal bis das Verfahren nicht abgeschlossen ist nicht besetzt.
Kann die Ausschreibung während des Verfahrens wieder zurückgezogen werden?
Besetzt der Richter dann den Dienstposten, wenn er feststellt, dass Neuer12 besser geeignet ist?
Oder kann die Behörde, nachdem sie einen Rüffel kassiert hat, den Dienstposten solange dann unbesetzt lassen, bis die andere Bewerberin die Kriterien für den Zuschlag erfüllt? Denn die Behörde hätte dann schwarz auf weiß ihre Fehler beim Ausschreibungsverfahren vom Richter.
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