Offenbar hat das RP das 1.Verfahren abgebrochen, weil es der Schulleiter so wollte (hat den Schulleiter vielleicht sogar beraten was man tun könnte, um das gewünschte Einstellungsergebnis zu erzielen) und man keinen Anlass gesehen hat, sich dagegen zu stellen. Da steckte sicher nicht viel Herzblut (weder in die eine, noch die andere Richtung) des RP darin.
Das RP will vermutlich nur, dass alles flüssig läuft. Ob nun aus Sicht des RP ein (un)zufriedener Schulleiter oder ein durch längere, ggf. erfolgreiche Klage als hartnäckiges Hindernis erscheinender Stellenkandidat eine grössere Bedrohung des weiteren reibungslosen Ablaufs ist, vermag ich nicht zu beurteilen.