Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

anstehende Höhergruppierung - Welche Folgen?

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Schwabe:
Hallo zusammen,
das Thema wurde bestimmt hundert mal angefragt, aber ich hoffe ihr habt für meine Anfrage auch noch die Geduld:

derzeitige Eingruppierung: 9a, seit 01.03.17

Mein Arbeitgeber kam selbst drauf meine Stelle (da es keine Stellenbeschreibung gab) nun bewerten zu lassen.
Das Ergebnis steht noch aus, allerdings wurde mir eine 9c/10 signalisiert.

An sich eine tolle Sache. Allerdings: Habe ich noch weitere Ansprüche? Rückwirkende Zahlungen?

WasDennNun:

--- Zitat von: Schwabe am 17.01.2020 12:24 ---Rückwirkende Zahlungen?

--- End quote ---
Maximal 6 Monate rückwirkend. §37

Schwabe:
§ 37
Ausschlussfrist
(1) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten
oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben
Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für spä-
ter fällige Leistungen aus.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus einem Sozialplan.

Ja, schon klar, aber wo steht das, dass ich diesen erwähnten "Anspruch" habe?

iro38:
Anspruchsgrundlage ist die Tätigkeit. Beschäftigte sind in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale die gesamte nicht nur vorübergehende auszuübende Tätigkeit entspricht. § 12.

Spid:
Warum glaubst Du, aus der Bewertung überhaupt Ansprüche herleiten zu können?

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