Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
anstehende Höhergruppierung - Welche Folgen?
WasDennNun:
Den Anspruch den du hast ist das Entgelt zu bekommen, dass deinen auszuübenden Tätigkeiten entspricht.
Wenn du nicht weißt was diese sind, kannst du auch nicht ermitteln in welcher EG du bist.
Und wenn der AG nicht weiß was er dir übertragen hat, dann kannst du getrost den Bleistift fallen lassen, aus dem Fenster schauen und warten bis er dir mitteilt was sie sind.
Alternativ machst du ihm einen Vorschlag was du glaubst was deine auszuübenden Tätigkeiten sind und läßt dir das vom Personalamt (sprich dem AG) bestätigen.
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