Betriebswirt Anerkennung

Begonnen von LeLi, 17.01.2020 15:47

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LeLi

Hallo zusammen,

ich habe eine grundsätzliche Frage zur Anerkennung von dem Betriebswirt im ÖD. Und zwar bin ich gelernter Betriebswirt VWA und arbeite seit einem Jahr im ÖD in RLP. Mein Arbeitgeber meint der Betriebswirt sei keineswegs anerkannt und somit bin ich in der EG5 eingruppiert. ::)  :-\
Nun soll ich mit dem ALI anfangen, womit ich mich aber leider nicht wirklich abfinden kann, da der Betriebswirt höher angesehen ist als der ALI, sprich Verwaltungsfachangestellter.

Leider habe ich auch keine Möglichkeit den ALII sofort zu beginnen, da ich die Wartzeit von 3 Jahren und die EG dafür nicht erfülle.
Jetzt zu meiner Frage: Hat hier jemand noch so Erfahrungen gemacht und gibt es evtl. doch noch eine Möglichkeit etwas anderes zu machen, als den ALI?

Liebe Grüße
LeLi


Spid

Anerkannt als was? Von wem? Wofür? Warum?

inter omnes

Jeder Arbeitgeber kann (weitestgehend) selbst festlegen, welches Qualifikationsprofil er für eine bestimmte Stelle verlangt.

Eine Möglichkeit wäre also, sich - auch bei anderen AG - auf (höherwertige) Stellenausschreibungen zu bewerben, für die der Betriebswirt VWA vorausgesetzt wird. Solche Stellen dürften erfahrungsgemäß aber eher rar gesäht sein. Ggf. gibt es auch Erfolgsaussichten sich auf Stellenausschreibungen, die an sich den AL II fordern zu bewerben, wenn sie mit dem Zusatz "oder vergleichbare Qualifikation" versehen sind. Ob und inwiefern das allerdings mit Erfolg gekrönt ist, liegt allein am jeweiligen Arbeitgeber und seiner Auffassung zur "vergleichbaren" Qualifikation.

Schließlich bestünde auch noch die Möglichkeit, ein Bachelorstudium (z.B. of Laws) zu absolvieren, da Stellen ab EG 9 regelmäßig (auch) für die Klientel ausgeschrieben werden.

Spid

Der TE beklagt seine Eingruppierung, nicht mangelnde Bewerbungsmöglichkeiten - zumindest verstehe ich das so.

LeLi

Mit der Eingruppierung bin ich keineswegs einverstanden, da ich kein dreijähriges Studium absolviert habe, um in der EG5 zu sein. Ja, ich weiß das ich dann vielleicht falsch im öffentlichen dienst bin, und wieder in die freue Wirtschaft soll, aber es geht mir darum, dass gesagt wird, sie dürften mich nicht höher gruppieren und das der Betriebswirt gleich 0 ist im ÖD. Ich habe auch kein Problem damit den ALII zu machen, jedoch wenn dann nur direkt, ohne den ALI vorab zu machen. Nur momentan erfülle ich für den ALII zu machen, auch nicht die Voraussetzungen...
Woanders bewerben möchte ich mich, erstmal jedenfalls nicht, da ich doch bis auf die Eingruppierung und die gewünschte Weiterbildung meines AG (ALI) sehr zufrieden bin.

Spid

Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht räumlich, sächlich und persönlich? Dann steht sie sogar der Eingruppierung in E5 entgegen. Betriebswirt (VWA) ist kein Studium, es ist eine berufliche Fortbildung.

Lars73

Sind es aktuell Aufgaben nach E5? Oder höherwertige Aufgaben und Zulage wegen nicht Erfüllung der Prüfungspföicht nach Erfüllung der Wartezeit.

LeLi

Die Stelle ist eigentlich höher gruppiert.  Dadurch das ich "Fachfremd" bin bekomme ich jedoch die 5.


Ja, mit dem Betriebswirt das stimmt... wird leider nur überall als "Studium " deklariert, aus diesem Grund auch die Aussage meinerseits als "Studium" war nicht so gut gewählt der Wortlaut...

clarion

Hallo LeLi,

hast Du denn die Wahl? Mit EG 5 wird man nicht reich. Wenn du bei Deinem jetzigen AG bleiben willst, dann wirst Du wohl den Lehrgang machen müssen. Den ALI wirst Du doch aus ganz easy abreißen, wenn du das durch Deine Ausbildung eigentlich schon alles kannst. Schneller wirst Du wohl nicht in die EG 6 und in den ALII kommen.

LeLi

Das ist auch meine Befürchtung, deswegen die Frage im Forum. Andere Möglichkeit wäre der Verwaltungsbetriebswirt, wenn er von meinem AG anerkannt wird... ich bin etwas hin und hergerissen ob ich tatsächlich noch den ALI machen soll, obwohl ich schon eine quasi höhere Ausbildung habe.

c4r0

Hallo LeLi,

ich kann aus meiner eigenen Erfahrung sagen, dass auch der Verwaltungsbetriebswirt der VWA nicht für Stellen im E9b und höher anerkannt wird :( ich habe den Abschluss auch gemacht und sofort mitgeteilt bekommen, dass ich diesen Abschluss gern für mich machen kann, dieser mich aber nicht weiterbringen wird. Ich hab den VWA-Abschluss dadurch allerdings von vorn herein nur als Zwischenstufe gesehen. An meiner VWA gab es verschiedene Kooperationsmodelle mit Hochschulen, um den Bachelor aufzusatteln. Unter Anrechnung der Leistungen aus dem VWA-Studium dauerte das dann 1- 1 1/2 Jahre und danach hat man einen international anerkannten Bachelorabschluss. So habe ich jetzt einen Bachelor in Business Administration mit der Spezialisierung Public Management.

Gibt es an deiner VWA keine kooperierende Hochschule?

Dienstbeflissen

Bei uns (TV-L, Stadtstaat) wird in Ausschreibungen in der Wertigkeit E9b - 12 regelmäßig der Passus "dem Studienabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen" verwendet. Einem ausgebildeten Betriebswirt schreibe ich diese Fähigkeiten und Erfahrungen zu und der AG tut dies auch. Der DQR geht ebenfalls von einer Gleichwertigkeit der Abschlüsse aus. Wenn andere AG sich so ihr Bewerberspektrum beschneiden wollen, bitteschön..



Wastelandwarrior

Es ist keine Beschneidung, wenn ich offensichtlich ungeeignete Bewerber ausschließe. DQR ist wie, von wem und wofür legitimiert ? Eben. Ein "Betriebswirt (VWA)" genügt an vielen Hochschulen nicht mal als Hochschulzugangsberechtigung. Ihn als abschlussgleich anzuerkennen ist blanker Hohn.

Dienstbeflissen

 

An welcher Hochschule genügt die Aufstiegsfortbildung Betriebswirt VWA nicht als Zugangsberechtigung? Der DQR soll u.a. die Transparenz der in unterschiedlichen Systemen erworbenen Kompetenzen schaffen und ordnet diese verschiedenen Niveaus zu. Ist auch dringend notwendig wie dein Beitrag zeigt. Die KMK und das BMBF waren an der Entwicklung nicht ganz unbeteiligt und überhaupt haben eine Menge Leute daran mitgewirkt, die sich tagtäglich mit den verschiedensten Ausbildungswegen beschäftigen. Bis das überall angekommen ist, insbesondere auch in den jeweiligen Laufbahnverordnungen von Bund und Ländern, wird es aber noch einige Zeit dauern.


Spid

Der DQR hat keinerlei Verbindlichkeit und erhebt auch nicht den Anspruch, irgendetwas regeln zu wollen. Er besitzt somit keinerlei rechtliche Relevanz - und auch keine tatsächliche.