Betriebswirt Anerkennung

Begonnen von LeLi, 17.01.2020 15:47

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Spid

Auch andere Studienabschlüsse führen nicht zur Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppen E5-E9a bedarf es entweder einer der auszuübenden Tätigkeit entsprechenden Berufsausbildung oder einer ersten Prüfung. Beides stellen Studienabschlüsse nicht dar.

c4r0

Also mit Prüfungspflicht ist die Laufbahnbefähigung gemeint ja?

Spid

Nein. Das ist Beamtengedöns. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ergibt sich aus Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO VKA.

c4r0

Achso, ok :)
Und wo ist dann der Unterschied beim ALI bzw. ALII? Also warum erfüllen diese Lehrgänge die Pflicht?

Entschuldigung wenn ich so doof frage, aber so hat mir das bisher noch niemand erklärt. Es hieß mir gegenüber immer, um für Stellen ab E9b aufwärts berücksichtigt werden zu können, genügt ein Bachelorabschluss.

Spid

Stellenbesetzung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Zudem erfüllt ein der auszuübenden Tätigkeit entsprechender Bachelorabschluß ja die Ausbildungs- und Prüfungspflicht für die Entgeltgruppen E9b-E12. Die Lehrgänge mit abschließender Erster bzw. Zweiter Prüfung erfüllen die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungspflicht jedenfalls, da das in der genannten Vorbemerkung so festgelegt ist.

c4r0

Ah, ok, verstanden :)
Vielen Dank für die Erläuterungen.