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Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
Spid:
Ich werfe nichts durcheinander, Du bist nur nicht zum sinnverstehenden Lesen in der Lage. Wo hätte ich behauptet, jemand hätte seinen Magister in einem Diplomstudiengang machen können? Wo hätte ich mich dazu eingelassen, ob Universitäten überhaupt geistes- oder sozialwissenschaftliche Studiengänge anböten? Du widerlegst ausschließlich Aussagen, die ich nicht getroffen habe! Und wo wäre die von Dir behauptete Gleichwertigkeit verbindlich geregelt?
Wastelandwarrior:
--- Zitat von: garda am 14.02.2020 08:34 --- selbst ein FH-Master berechtigt übrigens meistens zur Promotion.
--- End quote ---
es ist noch schlimmer... die A-grade Bachelor von FHs MÜSSEN die Möglichkeit zur Promotion haben. Bologna.
Auf dem Gebiet Jura wird das wohl noch etwas dauern... ;)
Spid:
Nicht Bologna, sondern Berlin. Die übrigen Länder schreiben den Hochschulen für ihre Promotionsordnungen derlei nicht vor.
Wastelandwarrior:
ahh... wieder mal aus einem Spezialfall generalisiert. Brandenburg "kann" das auch.
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