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Umgang mit Überlastung im Job
Santo:
Danke euch, also erstens die Sache hinsichtlich des PR....bei uns wird das immer alles schön "unterm Teppich" organisiert, also schön alles auf Zuruf, bloß keine schriftliche Anordnung....bloß nix mit PR.
So richtig habe ich die Erschöpfung während meines Urlaubs gemerkt, ich wurde sofort krank, aber so richtig, im Spätsommer, dann nochmal an den Feiertagen, schwupps, Feierabend und Urlaub und krank.
Offenbar interessiert es so lange keinen, wie es (man) "funktioniert".
Pseudonym:
Bei Krankheit im Erholungsurlaub ist dem AG am ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsungfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Die führt zu einer Gutschrift der Erholungsurlaubstage.
Du kannst dem AG problemlos Schmerzen bereiten, die ihn an seine Fürsorgepflicht erinnern.
Spid:
Die Anordnung von Überstunden unterliegt der Mitbestimmung. Ohne Anordnung unter Einhaltung der Ankündigungsfrist geht man heim, wenn man die geschuldete Arbeitsleistung erbracht hat. So einfach ist das. Dann ist man auch nicht erschöpft.
Santo:
Danke euch allen! 8)
Man hofft regelrecht, dass die Leute über die 6 Wochen krank bleiben und schön in den Krankengeldbezug rutschen, dann spart man schön Geld und kann sich mit dem tollen Haushalt rühmen, auf Kosten der übrig gebliebenen Belegschaft.
Ich denke, sobald der Stellenmarkt im öff. Dienst wieder los zieht dieses Jahr, etwas passendes dabei ist, werde ich nach 2 Jahren den Dienst dort quittieren, wenn das so bleibt.
RsQ:
--- Zitat von: Santo am 19.01.2020 20:44 ---es werden Termine in die Abendstunden gelegt, es werden Öffnungszeiten ausgeweitet,
--- End quote ---
Ist es nicht Aufgabe des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass/wie diese Maßnahmen abzudecken sind? Wenn das rein rational mit dem vorhandenen Personalbestand nicht machbar ist, sollte es entsprechende Maßnahmen geben.
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