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Beamter: Behördenumzug und Familie

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FBFlo:
Hallo,

mal eine Frage, wenn ein Behörde umzieht, nicht grade in die Nachbarstrasse aber so ca. 180 Kilometer entfernt vom bisherigen Dienstort = Wohnort.
Der Beamte ist verheiratet (keine Kinder) und zieht mit der Behörde um.
Die Frau des Beamten war bisher in der privaten Wirtschaft beschäftigt und zieht mit um, muss nun der Dienstherr auch für die Frau des Beamten eine Arbeit suchen, da Sie die alte Arbeit auf Grund der Fahrzeit von mehr als 2,5 Stunden einfach nicht schafft, oder wer kümmert sich um die Frau (Familie) des Beamten?

Gruß
Flo

Spid:
Nein.

FBFlo:
Hallo Spid,

klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
Nehmen wir das Beispiel Bayern, wo schwache Regionen durch Behördenzuzug gestärkt werden sollen, dort eine Arbeit zu finden für die Frau (keine Spezialistin) (sondern eine Arbeit nach mittlerer Art und Güte so zusagen), wäre ein Glücksgriff.
Ich denke schon das der Arbeitgeber eine entsprechende Fürsorgepflicht hat Art. 33 GG und auch der Schutz der Familie Art. 6 GG stellt ein harten Brocken dar, den kein Dienstherr einfach ignorieren kann.

Funker:

--- Zitat von: FBFlo am 20.01.2020 15:35 ---Nehmen wir das Beispiel Bayern, …
--- End quote ---
In Bayern wird niemand gezwungen, den Dienstort zu wechseln.

Spid:

--- Zitat von: FBFlo am 20.01.2020 15:35 ---Hallo Spid,

klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
Nehmen wir das Beispiel Bayern, wo schwache Regionen durch Behördenzuzug gestärkt werden sollen, dort eine Arbeit zu finden für die Frau (keine Spezialistin) (sondern eine Arbeit nach mittlerer Art und Güte so zusagen), wäre ein Glücksgriff.
Ich denke schon das der Arbeitgeber eine entsprechende Fürsorgepflicht hat Art. 33 GG und auch der Schutz der Familie Art. 6 GG stellt ein harten Brocken dar, den kein Dienstherr einfach ignorieren kann.

--- End quote ---

Doch, kann er.

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