Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
Spid:
--- Zitat von: etugruber am 03.02.2020 13:30 ---
Bin von 2010 bis jetzt im Betriebsrat tätig.
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wir als BR hatten ein Formular über freiwillige Überstunden.
Die hatte der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
Du hast ja deine Stunden auf 30 Stunden reduziert, da du ein Kind hast und voll nicht arbeiten kannst.
Dies wurde auch durch dein AG genehmigt.
Solltest du weiterhin Probleme hast, wende dich an Euren Betriebsrat(BR).
Google noch ein wenig und du wirst auf genug Material kommen.
Mach Dir selbst ein Bild, wer dummes Geblubber hier schreibt....
--- End quote ---
Womit mal wieder die mindere Güte von Wahlgremien, deren größter Anreiz ein besonderer Kündigungsschutz ist, belegt wäre. Überstunden sind ein tariflich eindeutig definierter Begriff. Ihr Entstehen ist an Bedingungen geknüpft, die erst deutlich nach der Ableistung angeordneter Arbeitsstunden überhaupt erst erfüllt sein können.
etugruber:
Überstunden sind ein tariflich eindeutig definierter Begriff.
Ihr Entstehen ist an Bedingungen geknüpft, die erst deutlich nach der Ableistung angeordneter Arbeitsstunden überhaupt erst erfüllt sein können.
[/quote]
Ok, wo steht was über ein tariflich eindeutiger definierter Begriff im TVöD ...
§ 43 steht nur die Baezahlung oder Freizeitausgleich....
Weitere Infos kenne ich nicht. Kannst mir bitte ein § im TVöD senden?
Danke
Lars73:
§7 (7)+(8) TVöD
etugruber:
Danke, stimmt ...
;)
etugruber:
Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?
Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.
Aus betrieblich/Notwendige Gründen ....
Wenn ich aus privaten Gründen keine Zeit habe kann mich auch keiner Verpflichten welche zu machen.
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