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Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung

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etugruber:

--- Zitat von: Spid am 31.01.2020 17:37 ---Und was soll jetzt dieses Geblubber?

--- End quote ---

Lass doch deine blöden Kommentare...
Ich antworte der Frageperson und nicht blöden Kommentare von Dir....

Spid:
Das macht es ja noch schlimmer. Ich erkenne dummes, ahnungsloses Geblubber sofort, während dem TE die mindere Güte Deiner Antworten mutmaßlich nicht unmittelbar bewußt ist, weshalb Dein Verhalten grob schädlich ist.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: etugruber am 31.01.2020 17:33 ---Die Ausnahme sind, wie auch bei einer Vollzeitstelle, die sogenannten Notsituationen, also Naturkatastrophen, Brand oder Überschwemmung, bei welchen Ihr Chef befugt ist, einseitig Überstunden anzuordnen.

--- End quote ---

Damit man den Feuerwehrleuten im Weg rumsteht?   ???

etugruber:
 
Bin von 2010 bis jetzt im Betriebsrat tätig.
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wir als BR hatten ein Formular über freiwillige Überstunden.
Die hatte der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
 
Du hast ja deine Stunden auf 30 Stunden reduziert, da du ein Kind hast und voll nicht arbeiten kannst.
Dies wurde auch durch dein AG genehmigt.
Solltest du weiterhin Probleme hast, wende dich an Euren Betriebsrat(BR).
Google noch ein wenig und du wirst auf genug Material kommen.

Mach Dir selbst ein Bild, wer dummes Geblubber hier schreibt....


WasDennNun:
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind doch erst die Stunden ab Vollzeitstellen (z.B. 40h) Überstunden, oder?

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