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Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung

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Scaryb:
Ich leiste ja schon Mehrarbeit aber es muss doch eine Grenze geben?

WasDennNun:
Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, in dem steht, dass du im Rahmen von begründeter betrieblichen Notwendigkeiten zu Mehrarbeit verpflichtet bist, dann kannst du nur anfechten, dass es begründete betriebliche Notwendigkeiten sind, die deine Leiterin anbringt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Scaryb am 20.01.2020 19:08 ---Ich leiste ja schon Mehrarbeit aber es muss doch eine Grenze geben?

--- End quote ---
ja, die Grenze ist die Stundenanzahl der Vollzeitstelle, danach sind es Überstunden.

Lars73:
Gibt es einen Personal- oder Betriebsrat? Diese sind ggf. in der Mitbestimmung.

Werden die Mehrstunden bezahlt und gibt es Zuschläge? Werden auch Vollzeitbeschäftigte zu Überstunden herangezogen?

Gibt es andere Arbeitgeber in der nähe de vielleicht bessere Arbeitsbedingungen bieten?

Spid:
Die Unterscheidung an sich mag haltbar sein, die Ungleichbehandlung in Form von Zuschlägen angesichts der aktuellen BAG-Rechtsprechung (Urteil v. 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Urteil v. 23.03.2017 - 6 AZR 161/16) wohl nicht. Für Mehrarbeit, die die sonstigen Voraussetzungen von Überstunden (kein zeitnaher Ausgleich, Anordnung) erfüllen, einfach unter Verweis auf die BAG-Rechtsprechung Überstundenzuschläge mit Verweis auf die BAG-Rechtsprechung unter Fristsetzung einfordern und nach Fristablauf ggfs. gerichtlich durchsetzen, dann vergeht dem AG ganz schnell die Lust auf die teuren Arbeitsstunden.

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