Eine Beamtin scheidet in der Probezeit durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aus. Sie ist danach arbeitslos und ohne Einkünfte. Beim Eintritt in das Beamtenverhältnis hatte sie eine PKV abgeschlossen. Erfüllt sie nun nach der Entlassung wieder die Voraussetzungen sich über die GKV ihres Ehemannes mitzuversichern (Familienversicherung)?