Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Beantragung Personalausweis, Vorlage Geburts- oder Heiratsurkunde

(1/9) > >>

Jennsi:
Hallo,

leider kann man hier

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111836.0.html

nicht mehr antworten.

War heute auf unserem Bürgerbüro (wohne noch nicht lange da) und habe einen neuen Perso beantragen wollen.

Ich durfte Platz nehmen, ich habe meinen alten Perso vorgelegt, da hieß es, dass der ja schon seit einem halben Jahr abgelaufen ist und ich daher 50 € Verwarngeld zahlen muss. Ich blieb erst einmal ganz ruhig und zeigte dem Angestellten meinen gültigen Reisepass. Der würde hier keine Rolle spielen. Ich müsste dennoch 50 € zahlen. Ich sagte dann, dass wir das gerne am Ende zusammen machen können, wenn ich den neuen Perso bezahle. Damit war der Angestellte dann erst einmal einverstanden. Dann wollte er die Daten abgleichen und verlangte von mir eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde, falls ich zwischenzeitlich geheiratet hätte, was noch nicht im System steht. Den Angestellten verwies ich dann darauf, dass ich keine Urkunde vorlegen müsste und versuchte, etwas aus o. g. link zu zitieren. Das war dem alles egal. Ohne Urkunde, keinen Perso. Dann sagte ich, ohne neuen Perso, keine 50 € und ging.

Auf dem Flur traf ich die Bürgermeisterin und beschwerte mich, dass in ihrem Hause unrechtmäßig Urkunden verlangt werden. Die sagte nur, wenn der Mitarbeiter das so will, dann wird das schon so sein und sie hätte keinerlei Zweifel an der Kompetenz des Mitarbeiters.

Fühl mich voll vera...lbert.

Ist es doch nicht mehr so, dass man eben nicht verpflichtet ist, eine Urkunde vorzulegen, sondern eben nur in begründeten Fällen, wovon man in meinem Fall aber nicht sprechen kann. Auch erwähnte der Angestellte keinen begründeten Verdacht oder so.

Und die 50 € muss ich doch bitte auch nicht zahlen, oder!? Ich habe ja einen gültigen Reisepass.

Ich möchte beim nächsten Besuch dem Angestellten sehr gerne etwas unter die Nase halten, aus dem hervorgeht, dass er falsch lag. Irgendein offizielles Schreiben, eine Rechtsgrundlage, ein Kommentar, aus dem das vorgeht.

Falls das nicht helfen sollte, würde ich mich auch gerne beschweren wollen. Aber wo, wenn die Bürgermeisterin offensichtlich die falsche Adresse ist? Gibt es da eine Art Aufsichtsbehörde?

Ach, und noch was: am Nachbartisch hat ein Mann für seine Ehefrau eine Meldebescheinigung und deren Steuer-ID haben wollen. Die Angestellte fragte nach der Vollmacht. Da sagte der Mann, dass er keine habe. Er bräuchte doch keine, weil es ja um seine Ehefrau geht. Die Angestellte sagte, dass er die eigentlich ja schon bräuchte, aber man kennt sich ja. Da wäre ich ja fast vom Glauben abgefallen. Entweder bin ich echt nicht mehr auf dem Laufenden oder das Bürgerbüro meiner neuen Heimat ist das reinste Tollhaus!

Grüße

Jennsi

inter omnes:
Das Verwarngeld ist absurd und entbehrt jeder Rechtsgrundlage; § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 3 PauswG stellt ausdrücklich klar, dass die Ausweispflicht auch erfüllt, wer einen gültigen Reisepass besitzt.

Für das pauschale Vorlagebegehren einer Geburtsurkunde exisitert - wie schon andernorts festgestellt - keine Rechtsgrundlage, zumal ein gültiger Reisepass vorgelegt wurde, was den Ermessensspielraum nahezu auf 0 reduziert.

Je nach kommunaler Struktur empfiehlt es sich hier ggf. die Fachaufsichtsbehörde einzuschalten (schrifltiche Beschwerde). Die Fachaufsichtsbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungen (Landratsämter) bzw. bei kreisfreien Städten die Regierungen (Zuständigkeit und Bezeichnung variiert je nach Bundesland).

Schließlich steht noch der Rechtsweg offen, sodass Klage zum Verwaltungsgericht, je nach Dringlichkeit ggf. auch Eilrechtsschutz dort erhoben werden kann.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: Jennsi am 22.01.2020 16:29 ---Auf dem Flur traf ich die Bürgermeisterin und beschwerte mich, dass in ihrem Hause unrechtmäßig Urkunden verlangt werden. Die sagte nur, wenn der Mitarbeiter das so will, dann wird das schon so sein und sie hätte keinerlei Zweifel an der Kompetenz des Mitarbeiters.

Fühl mich voll vera...lbert.


--- End quote ---

Dass sich die Oberchefin einer Behörde zunächst einmal hinter ihren Mitarbeiter stellt, finde ich ehrlich gesagt eigentlich richtig so, egal wie sinnvoll oder unsinnig die Forderung nach den Urkunden ist. Auf dem Flur angesprochen hat sie doch keine Ahnung, worum es geht, weiß nichts vom Sachverhalt oder welche Überlegungen zu genannter Forderung durch den Sachbearbeiter führten. Ich würde mich als SB ziemlich verschaukelt vorkommen, wenn ich alles nach Recht, Gesetz und Richtlinien mache und dann käme die Oberchefin mit einem Antragsteller angedackelt und würde sagen, was ich denn hier für einen Sch*** machen würde.

Das heißt nicht, dass da nicht intern Prozesse ins Laufen gebracht werden könnten, aber nicht umsonst heißt es, dass man von einem Gespräch zwischen Tür und Angel (bzw. in diesem Fall zwischen Flur und Treppenhaus) nicht sonderlich viel erwarten sollte.

Das Verwarngeld finde ich allerdings auch ziemlich hoch und die pauschale Pflicht zur Vorlage der Geburtsurkunde unsinnig.

Interessant auch, dass das mit der Vertraulichkeit dort wohl eher lax gehandhabt wird, wenn man da einfach Gespräche vom Nebentisch mit anhören kann und einfach so Daten ohne Vollmacht herausgegeben werden, "weil man sich halt kennt".

Falke007:
Ein Reisepass ist vollkommen ausreichend.
Dies ist geregelt im §1 Personalausweisgesetz "Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht."
Darunter fällt u.a. auch der Reisepass.
Vermutlich ist der Angestellte eher auf §2 Personalausweisgesetz unterwegs. Da heißt es "Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis und der Ersatz-Personalausweis."

Eine Geburtsurkunde kann hingegen verlangt werden, denn "Welche Unterlagen Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises vorlegen müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen."

was_guckst_du:
...meine Erfahrung ist sowieso, dass speziell die Bürgerämter (Einwohnermeldeämter) oft ein Pool von "Personalunterbringungsfällen" sind... 8)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version