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Einstufung während Volontariatsvertrag und Mutterschutz

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LauraBayern:
Guten Tag,

Ich bin gerade am rechnen in welche Stufe ich mich befinden sollte.
 
Ich habe 1 Jahr eine ähnliche Tätigkeit als meine aktuelle Tätigkeit ausgeübt aber als "Volontärin" mit einem Volontariatsvertrag. Daher, dass es dieselbe Tätigkeit war, zählt das für ein Jahr in meiner Einstufung? Gibt es rechtliche Referenzen, die das bestätigen?

Ich habe gelesen, dass die Zeit der Elternzeit nicht in der Einstufung gilt. Wie ist das aber für die Mutterschutz? Daher das diese Zeit von Arbeitgeber bezahlt wird, zählt das als Erfahrung in der Einstufung? Gibt es auch hier rechtliche Referenzen?

Vielen Dank!

Isie:
Einschlägige Berufserfahrung wird berücksichtigt. Wenn das Volontariat Ausbildungscharakter hatte, wird es vermutlich nicht als einschlägige Berufserfahrung anerkannt.
Eine Mutterschutzfrist wird als Stufenlaufzeit angerechnet, §17 Abs. 3a TV-L. Elternzeit wird nicht angerechnet, § 17 Abs. 3, Satz 2, 2. Halbsatz.

Spid:
Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung - sie ist oder ist nicht.

Isie:
Sag das dem Personaler. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit, dass der Personaler sie anerkennt, als gering ein.

Spid:
Die Wahrscheinlichkeit rechtlich unbeachtlicher Tatbestände sind ihrerseits rechtlich unbeachtlich. Das TBM der einschlägigen Berufserfahrung ist von der Anerkennung durch den AG unabhängig. Es liegt vor oder nicht und hat seine rechtlichen Auswirkungen völlig unabhängig von der Rechtsmeinung des AG oder dessen Personals.

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