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Einstufung während Volontariatsvertrag und Mutterschutz

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Isie:
Du hast recht: Meine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit ist rechtlich völlig unbeachtlich. Entscheidend ist, ob das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist oder nicht. Und das prüft selbstverständlich der Personaler.
Hast du irgendwelche Urteile oder Kommentierungen dazu gefunden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Volontariat einschlägige Berufserfahrung ist?

Spid:
Der Personaler entwickelt bestenfalls eine Einschätzung, die Bestandteil der Rechtsmeinung des AG und Grundlage dessen Rechtsanwendung ist. Eine Prüfung hätte eine Feststellung zum Ziel. Eine solche steht dem AG nicht zu.

Wozu sollte ich auf Basis unbestätigter Annahmen Aufwand betreiben? Die Angaben des TE sind widersprüchlich und unvollständig. So behauptet er innerhalb nur zweier Sätze widersprüchlich mal eine „ähnliche Tätigkeit“ und mal „dieselbe Tätigkeit“. Zudem ist weder geklärt, ob es sich um eine Einstellung - nur dann wäre einschlägige Berufserfahrung relevant - handelt noch ob es sich um mindestens ein Jahr derselben handelt, da nicht klar ist, ob bspw. Elternzeit in dem Jahr des Volontariats dem Erwerb von Berufserfahrung und somit auch einschlägiger Berufserfahrung entgegenstand. Erst dann wäre überhaupt der Charakter des Dienstleistungsverhältnisses zu prüfen, auch um ggfs. die Voraussetzungen der Anwendung der Rechtsprechung zur horizontalen Wiedereinstellung zu prüfen.

All dem steht aber eine inkonsistente, unvollständige, dahingerotzte Sachverhaltsschilderung entgegen.

Isie:
Stimmt, die Sachverhaltsschilderung ist unklar und unvollständig. Aber die Threaderöffnerin kann ja nachbessern, nachdem du es ihr nun gesagt hast.

LauraBayern:
Vielen Dank, Ihre Antworten sind sehr hilfreich und ich werde das irgendwie versuchen als Erfahrung nachzuweisen.
Sorry, dass meine Angabe nicht präzis genug war.

Eine Frage noch: darf man bei dem Freistaat Bayern unter-tariflich bezahlt werden? 

Vielen Dank!

Lars73:
Soweit man nicht Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaften ist spricht nichts dagegen.

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