Hallo,
Dienstzeiten, die man im öD zurück gelegt hat, werden idR. als pensionwirksame Dienstzeit anerkannt. Mit Erreichen der Regelaltersrente wird die Pension um die Rente und VBL gekürzt. Wenn man in der Privatwirtschaft tätig war, wird das nicht in als pensionswirksam anerkannt, so dass man die 40 Dienstjahre nicht erreicht, dann wird aber auch die Pension nicht um die Rente gekürzt.