Zusatzurlaub Kläranlage

Begonnen von Anna257, 24.01.2020 11:28

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Anna257

Hallo,
ist es richtig, dass wir den Mitarbeitern der Kläranlage
4 Tage Zusatzurlaub gewähren?

Spid

Die Sachverhaltsschilderung ist unzureichend für die Beantwortung der Frage.

Anna257

Welcher Sachverhalt wird benötigt?

Spid

Nun, sofern Du wissen möchtest, ob der geschilderte Sachverhalt richtig sei, die Darlegung, daßces so sei.

Sofern Du wissen möchtest, ob Ihr das berechtigt tut, die Nennung der Rechtsgrundlage.

Sofern Du wissen möchtest, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen könnte, Darlegungen zur Schicht-/Wechselschichtarbeit der Betroffenen.

MrRossi

Es könnte auch eine Zusatzvereinbarung sein, aber seit "Ihr" die Personalabteilung?

Anna257


Ich würde gerne wissen ob wir das berechtigt tun die Rechtsgrundlage hierfür wissen.
Eine Zusatzvereinbarung besteht nicht.

Kühlschrank

Zitat von: Anna257 in 24.01.2020 11:49

Ich würde gerne wissen ob wir das berechtigt tun die Rechtsgrundlage hierfür wissen.
Eine Zusatzvereinbarung besteht nicht.

Wie Spid vorher schon beschrieben hat, fehlen ein paar Parameter:

Arbeitet das Personal der Kläranlage in Schichten? Wie hoch ist deren wöchentliche Arbeitszeit? Gibt es Unterschiede zu "euch", dem ich nehme mal an, Verwaltungspersonal?

wenwirer

Der Zusatzurlaub könnte seine Rechtsgrundlage auch in § 42 BMT-G ( Arbeiten unter erheblichen gesundheitlichen Gefahren) haben.