Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhere Steuer nach überschreiten der Versicherungspflichtgrenze
WasDennNun:
--- Zitat von: Corsi am 27.01.2020 09:08 ---
* Warum führt der LBV das nicht weiterhin für mich ab, wenn ich doch nichts ändere... also weiterhin in der gesetzlichen Kasse bleibe...
--- End quote ---
Weil sich dein Status geändert hat und du somit anders verwaltet wirst.
ggfls. sind dein Vorsorgeaufwendungen nicht eingetragen §10 Abs 1 Nr.3 EStG. Dann wird es erst in der Jahreserklärung berücksichtigt.
Bei mir haben sie trotz mehrfacher Hinweise es nicht hinbekommen. Jetzt steht da der doppelte Betrag und der Staat gibt mir ein zinsloses Darlehen.
Bin gespannt was jetzt auf der Abrechnung erscheint.
Corsi:
Danke WasDennNun...
bei Dir ist das also genau anders herum? Es wird Dir zu viel überwiesen?
Interessant...
WasDennNun:
--- Zitat von: Corsi am 27.01.2020 11:14 ---Danke WasDennNun...
bei Dir ist das also genau anders herum? Es wird Dir zu viel überwiesen?
Interessant...
--- End quote ---
Wieso interessant: Die (personaler oder Lohnbuchhalter..) haben halt ~700€ Vorgungsaufwendungen (die ja mein zu versteuerndes Einkommen mindern) eingetragen anstelle nur meinen fiktiven Eigenanteil von ~350€.
Und bei dir werden sie wahrscheinlich nichts eingetragen haben (so war es bei mir ursprünglich auch) und deswegen zahlst du jetzt vorab mehr Steuern (weil vorher ja die GKV steuermindernd drin war).
Sind ja auch nur Menschen die da dein Geld verwalten.
Glücklisch:
Du musst unterscheiden zwischen Steuerbrutto und Sozialversicherungsbrutto.
Die Steuern werden aus deinem Steuerbrutto berechnet.
Das SV_Brutto kennt eine Obergrenze von 4687,50 Euro in 2020.
Somit wird die Krankenversicherung immer aus der Obergrenze berechnet, wenn du drüber liegst.
Und deine AG zahlt dir die Hälfte als Zuschuss.
Da Du aber nicht mehr pflichtversichert bist, muss er das auch nicht mehr abführen, sondern Du.
Corsi:
Das ist alles richtig und ich habe nun auch verstanden, ich muss es selbst der Krankenkasse überweisen.
Danke für Eure Erfahrungen.
Mich hatte bei Januar Gehaltsmitteilung gewundert, dass bei mir nur die Abzüge für KV und PV nicht mehr aufgeführt waren und ich dadurch natürlich mehr netto überwiesen bekomme.
Die Lohnsteuerabzüge und Soli haben sich aber um 112 Euro erhöht.
Den Arbeitgeberanteil bekomme ich rückwirkend mit dem Februar-Gehalt, da meine Krankenkasse nicht schnell genug die Bescheinigung beim LBV eingereicht hat.
Ich muss also auf die Einkommenssteuererklärung nächstes Jahr warten, bis ich das Geld zurück bekomme, in dem ich die Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.
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