Guten Tag,
ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen: Ich bin im April 2017 mit 18 Tagen Resturlaub aus 2016 in Elternzeit gegangen für ein Jahr, weil mir der Urlaub nicht genehmigt wurde vor Antritt meiner Elternzeit. Ich wollte diesen 2018 nach meiner Elternzeit nehmen. 2018 habe ich 4 Monate gearbeitet und nur einen Teil dieses Urlaubs genommen, dann wurde ich erneut schwanger und habe aufgrund vom Komplikationen ein Beschäftigungsverbot erhalten. Aus diesem Grund konnte ich die restlichen Urlaubstage nicht mehr vor der neuen Elternzeit nehmen. Nun endet im Februar meine Elternzeit für Kind Nummer 2 und ich habe Resturlaubsansprüche aus 2016 und 2017 von vor Elternzeit 1 und Resturlaubsansprüche aus 2018 und 2019 von vor der Elternzeit 2. Weiß jemand wann die Urlaubsansprüche verfallen? Meine Personalabteilung ist überfragt. Ich bin beschäftigt im TVL.
Meine eigene Recherche hat ergeben:
"nach § 17 Abs. 2 BEEG: Der Arbeitgeber hat noch nicht gewährten Urlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Damit wird sichergestellt, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit nicht zum Verfall des Erholungsurlaubs führt. Der Übertragungszeitraum endet daher erst zum Jahresende des Folgejahres nach Beendigung der Elternzeit. Eine weitere Übertragung findet statt, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt oder sich unmittelbar eine zweite Elternzeit anschließt".
Die Frage ist nun: Wann verfällt mein Resturlaub aus 2016 und 2017. Ich würde nun vermuten: 31.12.2021, denn 2020 ist das laufende Urlaubsjahr und 2021 das nächste Urlaubsjahr.