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Sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten

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jast1212:
Hallo zusammen,

kennt jemand Urteile, welche die "gleichwertigen Fähigkeiten" näher beschreiben?
Leider sind mir nur Urteile aus den 60er Jahren bekannt.

LG

Spid:
Die Rechtsprechung ist in dieser Broschüre sehr gut zusammengefasst: https://bit.ly/2t3XO33

Die BAG-Rechtsprechung aus den 60ern dürfte übrigens weiterhin unverändert Geltung haben.

lowsounder:
Laut der Broschüre muss ja dokumentiert werden wie jemand den die Merkmale des sonstigen Beschäftigten erfüllt. Muss es im Gegenzug auch dokumentiert werden wenn jemand der laut den Vorbemerkungen eine EG niedriger eingruppiert ist und somit die Merkmale wohl nicht erfüllt?

WasDennNun:

--- Zitat von: lowsounder am 30.01.2020 08:40 ---Laut der Broschüre muss ja dokumentiert werden wie jemand den die Merkmale des sonstigen Beschäftigten erfüllt. Muss es im Gegenzug auch dokumentiert werden wenn jemand der laut den Vorbemerkungen eine EG niedriger eingruppiert ist und somit die Merkmale wohl nicht erfüllt?

--- End quote ---
Es ist ja dokumentiert das er z.B. keinen wiss. Hochschulabschluss hat.
Und wie willst Dinge dokumentieren die nicht vorhanden sind?
Ganz einfach in dem du niederschreibst: Es konnte kein Nachweis erbracht werden das er diese Merkmale hat.

lowsounder:
Beispielsweise wenn sich im laufe der Zeit die Sachlage ändert. Man erwirbt (nachweisbare) Kenntnisse die dazu führen -könnten-, dass man die Anforderungen an den sonstigen Beschäftigten erfüllt. Dann müsste doch eigentlich jedes mal eine Prüfung stattfinden oder?

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