Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten
Spid:
Der Status des „sonstigen Beschäftigten“ ist unabhängig von der Prüfung durch den AG.
Hain:
--- Zitat von: lowsounder am 30.01.2020 09:18 ---Beispielsweise wenn sich im laufe der Zeit die Sachlage ändert. Man erwirbt (nachweisbare) Kenntnisse die dazu führen -könnten-, dass man die Anforderungen an den sonstigen Beschäftigten erfüllt. Dann müsste doch eigentlich jedes mal eine Prüfung stattfinden oder?
--- End quote ---
Den Nachweis zu führen obliegt dem/der Beschäftigten, wenn er/sie der Meinung ist, falsch vergütet zu werden weil eine andere Eingruppierung vorliegt.
Spid:
Ihn trifft zumindest die Darlegungslast. Das zustehende Entgelt zu zahlen ist jedoch die Hauptpflicht des AG. Erreicht der TB den Status des sonstigen Beschäftigten, ist er entsprechend eingruppiert und hat Anspruch auf das entsprechende Entgelt. Der AG handelt bereits vertragswidrig, wenn er das zustehende Entgelt nicht zahlt - auch wenn der Status zwischen den Parteien strittig ist. Der AN könnte den AG mindestens abmahnen, ggfs. könnte er wegen fortgesetzter Verletzung der Hauptpflicht auch außerordentlich kündigen.
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