Autor Thema: Dürfen Stadtwerke Tvöd in Bädern oder müssen sie TV-V zahlen.  (Read 2552 times)

Crazydie

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Sehr geehrte Formumsmitglieder das Thema ist meine Frage? 😅

Spid

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Handelt es sich um einen Betrieb, der vom Geltungsbereich des §1 TV-V erfasst wird? Liegt beiderseitige Tarifbindung vor?

Crazydie

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Das weiß ich eben nicht wir haben ein Wasserwerk. Und sie versorgen die Stadt mit Wasser.

Spid

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Dann kann Dir nicht geholfen werden.

Lars73

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Wenn du nicht Mitglied einer hier relevanten Gewerkschaft bist besteht nur Anspruch auf das was im Arbeitsvertrag steht. Wenn dies TvöD ist halt der. Wenn du Mitglied einer solchen Gewerkschaft bist kann diese für dich Herausbekommen ob ggf. Anspruch auf Anwendung der TV-V  betsehen könnte. Aus dem bisher gesagten lässt sich dies nicht einschätzen.

Crazydie

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Ok vielen dank für die Antwort

Crazydie

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Angestellt beim den Stadtwerken die die Stadt mit Wasser versorgt und ich arbeite dort als Fachangestellten für Bäderbetriebe im Hallenbad

Lars73

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Die Stadtwerke sind ein eigenständiges privatrechtliches Unternehmen?
Unterliegt den Betriebsverfassungsgesetz? habt ihr einen Betriebsrat? Dann kann der deine Frage beantworten.
Die Stadtwerke sind Mitglied im VKA.
90% des Gesamtpersonalbestandes ist mit der Wasserversorgung (ggf. Stomversorgung) befasst?

Daneben gibt es dann noch weitere Kriterien. Es ist eher unwahrscheinlich, dass Stadtwerke den "falschen" Tarifvertrag anwenden.