Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet.
Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.
Gern:
Definition: Bildungsurlaub – Was soll das sein?
Bei dem Bildungsurlaub handelt es sich um eine Sonderform des bezahlten Urlaubs, welcher zum Zweck einer beruflichen oder politischen Weiterbildung genommen werden kann. Er ist kein (!) Erholungsurlaub und wird deshalb, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, häufig auch „Bildungsfreistellung“ genannt. Prinzipiell haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, allerdings obliegt die sogenannte „Bildungshoheit“ den einzelnen Bundesländern, weshalb es hierin große Unterschiede gibt:
Bundesland Bildungsurlaubsanspruch
Baden-Württemberg 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bayern Kein gesetzlicher Anspruch
Berlin 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Brandenburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Bremen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hamburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hessen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Mecklenburg-Vorpommern 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Niedersachen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Nordrhein-Westfalen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Rheinland-Pfalz 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Saarland 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Sachsen Kein gesetzlicher Anspruch
Sachsen-Anhalt 14 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Schleswig-Holstein 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Thüringen 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Quelle: EF.de
Bei einer Anstellung in Teilzeit reduziert sich der jeweilige Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend der Wochenarbeitszeit. Lediglich in Bayern sowie Sachsen besitzen Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das bedeutet aber nicht zwangsweise, dass Ihnen überhaupt kein Sonderurlaub für Weiterbildungen zusteht. Werfen Sie erst einmal einen Blick in für Sie gültige Tarif- oder Arbeitsverträge. Auch hier kann nämlich der Bildungsurlaub verankert sein.