Jedenfalls ist der AG lediglich zu 5 Tagen bezahlter Freistellung pro Jahr verpflichtet. 
Den Nachweis über die Aussage würde ich gerne sehen.
Gern:
Definition: Bildungsurlaub – Was soll das sein?
Bei dem Bildungsurlaub handelt es sich um eine Sonderform des bezahlten Urlaubs, welcher zum Zweck einer beruflichen oder politischen Weiterbildung genommen werden kann. Er ist kein (!) Erholungsurlaub und wird deshalb, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, häufig auch „Bildungsfreistellung“ genannt. Prinzipiell haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, allerdings obliegt die sogenannte „Bildungshoheit“ den einzelnen Bundesländern, weshalb es hierin große Unterschiede gibt:
Bundesland Bildungsurlaubsanspruch  
Baden-Württemberg  5 Arbeitstage pro Kalenderjahr 
Bayern Kein gesetzlicher Anspruch 
Berlin 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre 
Brandenburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre 
Bremen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre 
Hamburg 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre 
Hessen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre 
Mecklenburg-Vorpommern 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr 
Niedersachen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre 
Nordrhein-Westfalen 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre 
Rheinland-Pfalz 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre 
Saarland 6 Arbeitstage pro Kalenderjahr 
Sachsen Kein gesetzlicher Anspruch 
Sachsen-Anhalt 14 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre 
Schleswig-Holstein 10 Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre 
Thüringen 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr 
Quelle: EF.de
Bei einer Anstellung in Teilzeit reduziert sich der jeweilige Anspruch auf Bildungsurlaub entsprechend der Wochenarbeitszeit. Lediglich in Bayern sowie Sachsen besitzen Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das bedeutet aber nicht zwangsweise, dass Ihnen überhaupt kein Sonderurlaub für Weiterbildungen zusteht. Werfen Sie erst einmal einen Blick in für Sie gültige Tarif- oder Arbeitsverträge. Auch hier kann nämlich der Bildungsurlaub verankert sein.