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Von E6 zu E9a
waftucktuck:
Hallo, ich habe vor einem Jahr eine Stelle im Sportamt die mit E9a ausgeschrieben war bekommen. Diese Stelle wird zu 100% von mir allein geleistet. (Vorher hatte ich eine Stelle E6.) Das Personalamt hatte diese Stelle mit dem Hinweis, eine kaufmännische Ausbildung sei erforderlich, ausgeschrieben. Ich bin Quereinsteiger als Einzelhandelskauffrau mit 30 jähriger Berufserfahrung. (Grosskundenbetreuung, Abteilungsleitung, etc. )
Nach der Probezeit die mit Zulage zur Entgeltgruppe E8 vergütet wurde bin ich jetzt fest in die E8 übergeleitet worden. Meine Frage ist, ob ich die Entgeltgruppe E9a wegen meiner Ausbildung nicht bekomme obwohl ich die Stelle zur vollsten Zufriedenheit meiner vorgesetzten Dienststelle leiste. Das LOB viel dementsprechend auch sehr gut aus. Oder ist der Schritt E6 zu E9a nicht möglich?
Spid:
Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sächlich, räumlich und persönlich?
waftucktuck:
Mir wurde vom Personalamt lediglich dazu mitgeteilt, dass der Sprung von E6 zu E9a zu groß ist und ich daher mit E8 zu vergüten sei.
WasDennNun:
--- Zitat von: waftucktuck am 30.01.2020 10:49 ---Mir wurde vom Personalamt lediglich dazu mitgeteilt, dass der Sprung von E6 zu E9a zu groß ist und ich daher mit E8 zu vergüten sei.
--- End quote ---
;D >:( :D :( :o ??? ::) :P
Blööööödsinnnn
Echte Deppen im Personalamt mit so einer Begründung rum zu kommen.
(Sofern die das tatsächlich so begründet haben.)
Da könnte sie genauso saegn, deine Haare sind zu lang für den Sprung nach E8.
Spid:
Das ist in der Tat Unfug.
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