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Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
Kamikatze:
Hallo,
hier bei uns im Betrieb ist die Frage aufgekommen, was mit dem VBL-Anspruch passiert, wenn jemand kurz vor der Rente arbeitslos wird. Bleibt der Anspruch, der in der VBL bis zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit erworben wurde, in voller Höhe bestehen oder wird der evtl. gekürzt? Wenn ja, um wieviel? Die Info-Seite der VBL gibt für so einen Fall leider nichts her.
Danke + Gruss
Cat
Bastel:
Wenn du nicht verfrüht in Rente gehst, bleibt der Anspruch normal bestehen.
Kamikatze:
Wenn jemand vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, werden (so habe ich das verstanden) von der VBL-Rente die Abzüge vorgenommen, die auch von der Altersrente vorgenommen werden.
Darum geht es in meiner Frage aber nicht, sondern hier geht es um Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente. Was passiert dann mit der VBL-Rente? Werden die bis zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit erworbenen Ansprüche "eingefroren" und dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt oder gibt es Abzüge (und wenn ja wieviel) oder wird die VBL-Rente evtl. auch gar nicht gezahlt?
TV-Ler:
--- Zitat von: Kamikatze am 30.01.2020 12:52 ---Wenn jemand vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, werden (so habe ich das verstanden) von der VBL-Rente die Abzüge vorgenommen, die auch von der Altersrente vorgenommen werden.
Darum geht es in meiner Frage aber nicht, sondern hier geht es um Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente. Was passiert dann mit der VBL-Rente? Werden die bis zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit erworbenen Ansprüche "eingefroren" und dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt oder gibt es Abzüge (und wenn ja wieviel) oder wird die VBL-Rente evtl. auch gar nicht gezahlt?
--- End quote ---
Sobald die gesetzliche Rente bezogen wird, steht auch die VBL-Rente zu (nach Antrag).
Wir die gesetzliche Rente mit Abschlägen gezahlt, zahlt auch die VBL mit entsprechenden Abschlägen.
Eine Kürzung wg. Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente führt nicht zu Kürzungen der VBL-Rente.
Es werden während der Arbeitslosigkeit natürlich auch keine Rentenansprüche bei der VBL erworben.
Das ist übrigens einer der wenigen Vorteile der Neuregelung der Zusatzversorgung von 2001:
Wer im alten System unmittelbar vor dem Bezugsbeginn der VBL-Rente nicht in einem Arbeitsverhältnis mit öffentlichen Arbeitgeber stand, dem stand lediglich eine sog. Versicherungsrente statt einer Versorgungsrente zu.
Die Versicherungsrente war aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsweise drastisch geringer als eine Versorgungsrente und war überdies statisch.
Wastelandwarrior:
Der wichtigere Vorteil des neuen Systems ist: es ist finanzierbar ! :-) Die Versorgungsrente war eine Zeitbombe.
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