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Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: VBL-Anspruch?
TV-Ler:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 30.01.2020 15:21 ---Der wichtigere Vorteil des neuen Systems ist: es ist finanzierbar ! :-) Die Versorgungsrente war eine Zeitbombe.
--- End quote ---
Zumindest haben die Arbeitgeber damals eine kommende Unfinanzierbarkeit behauptet.
Da sowohl die Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften seinerzeit sehr intransparent mit der Thematik umgegangen sind, darf sich niemand über Zweifel an dieser behaupteten Unfinanzierbarkeit wundern ...
Letztlich ist das aber auch Wumpe: Wer sich jahrzehntelang hinstellt und eine beamtenähnliche Gesamtversorgung im Rentenfall behauptet (und als wesentlichen Vorteil einer Tätigkeit im öD bewirbt) kann nicht auf einmal "April, April - reingelegt" rufen (mit dem Hinweis das doch in den Satzungen der Zusatzversorgungskassen die Möglichkeit von Änderungen eingeschrieben sei) und dann glauben, das da nicht bis zur letzten Patrone gegen geklagt wird ...
BAT:
--- Zitat von: TV-Ler am 30.01.2020 13:12 ---
Wer im alten System unmittelbar vor dem Bezugsbeginn der VBL-Rente nicht in einem Arbeitsverhältnis mit öffentlichen Arbeitgeber stand, dem stand lediglich eine sog. Versicherungsrente statt einer Versorgungsrente zu.
Die Versicherungsrente war aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsweise drastisch geringer als eine Versorgungsrente und war überdies statisch.
--- End quote ---
Ich kann mir nicht vorstellen, dass solch ein Unfug nicht bis zur letzten Patrone beklagt wurde und damit aus der Welt war.
Wastelandwarrior:
Die unverfallbaren Ansprüche waren weit geringer, als die "Erlebensansprüche". Das war i.O. so. Wenn alle immer 40 Jahre eingezahlt hätten, wäre das auch gut gegangen. Aber es gab zunehmend Verläufe, in denen eben nur wenige Jahre eingezahlt wurden (später Wechsel in den ÖD) trotzdem eine Gesamtversorgung herauskam. Schön für die Glücklichen, aber halt unfinanzierbar.
BAT:
Also hat man das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
öfföff:
Zum Threadersteller: Warum sollte man eigentlich kurz vor Rente im öD arbeitslos werden? Oder betrifft es nicht den öD sondern nur eine Firma die die VBL mitnutzt?
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