Irgendwie fühlt sich das Thema - auch wenn es erstmal rechtmäßig erscheint - ein wenig nach Schikane. Wir reden hier über eine Differenz von (bei einem 24 St-Ticket insgesamt) 10€. Grds. soll bei Dienstreisen ja bevorzugt auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgegriffen werden. Und deine Argumentation würde greifen, wenn die Verkehrsanbindung vom Wohnort zur Dienststelle so günstig sind, dass der betreffende ohnehin mit der Bahn zur Arbeit kommt. Dann hat er wahrscheinlich ohnehin eine Dauerfahrkarte und benötigt nur die Anschlussfahrkarte. Eine Einzelfahrt hat gleich ein ganz anderes Preisgefüge. Mit der strengen Anwendung würde man den Beschäftigten quasi nötigen, mit dem Auto zur Dienststelle zu fahren und von dort den Zug zu nehmen, was mir erst einmal widersinnig erscheint.
Unabhängig von meiner o.g. Darstellung und meiner persönlichen Meinung, dass diese 10€ es nicht wert sind, einen (Rechts-)Streit zu führen, ist das LRKG m.E. in seiner Formulierung hinreichen und abschließend konkret, da es von Reisekosten insgesamt (also Fahrtkosten, Essensgeld etc.) spricht, ohne nach Beförderungsmittel zu unterscheiden.